Neu- und Umbauvorhaben
Bevor die Herstellung eines Kanalanschlusses durchgeführt werden kann, ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Im Zusammenhang mit Neu- und Umbauvorhaben auf Ihrem Grundstück ist in der Regel auch die Entwässerung zu betrachten.
Bevor die tatsächliche Herstellung oder Änderung eines Kanalanschlusses bzw. der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden darf, ist in einigen Fällen vorab ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Dies ist von der Größe der befestigten Grundstücksfläche abhängig oder auch davon, ob Niederschlagswasser vor Ort versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden soll.
Sollte für Ihr Bauvorhaben eine gewerbliche Nutzung geplant sein, könnte auch eine Vorbehandlung des Abwassers notwendig sein (z.B. Restaurantbetrieb, Kfz-Betrieb). Weitere Informationen finden Sie in diesem Falle hier.
Die nachfolgende Zusammenstellung soll Ihnen einen Überblick darüber geben, wann welche Schritte erforderlich sind und welche Unterlagen in diesem Zusammenhang benötigt werden.
1. Kanalbestandsauskunft
Bitte beachten: Die Kanalbestandsauskunft ist kostenpflichtig!
Die für die Anschlussplanung erforderliche Kanalbestandsauskunft (Kanalbestandsplan Duisburg) beantragen Sie unter Beifügung eines Lageplans bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR.
Hierfür fällt ein Entgelt gemäß Entgeltordnung an.
Hinweis: Die Kanalbestandsauskunft beinhaltet grundsätzlich keine Informationen über Hausanschlüsse, Grundstücksentwässerungen oder andere private Entwässerungsanlagen. Die von der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR herausgegebenen Unterlagen beziehen sich generell auf öffentliche Entwässerungsanlagen.
Sollten Sie Auskunft zu vorhandenen privaten Abwasseranlagen benötigen – dazu zählen sowohl die Grundleitungen auf dem eigenen Grundstück als auch die Anschlussleitungen zwischen Grundstücksgrenze und öffentlichem Kanal – wenden Sie sich bitte an das Hausaktenarchiv der Stadt Duisburg. Dort können Sie unter vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0203/283-4517 Einsicht in Ihre Hausakte nehmen, um zu prüfen, ob hier Unterlagen zur Entwässerung enthalten sind.
Kanalbestandsanfragen für den öffentlichen Kanalbestand senden Sie bitte an:
kanalbestandsanfragenwb-duisburgde
Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-S 13
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
Fax: (0203) 283-3473
Normalerweise ist jedes Grundstück an einen öffentlichen Kanal anzuschließen. Es gibt jedoch Bereiche, in denen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist und Grundstücke, für die der technische oder finanzielle Aufwand für einen Anschluss an den öffentlichen Kanal unzumutbar hoch wäre. In diesen Fällen erfolgt die Entsorgung des häuslichen Abwassers (Schmutzwasser) über eine dezentrale Abwasseranlage.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen
2. Entwässerungsplanung erstellen
Im Rahmen der Beteiligung durch die Bauaufsicht zu Ihrem Baugesuch werden durch uns bereits erste Prüfungen zur Anschlussmöglichkeit durchgeführt. Diese Informationen zur Entwässerung Ihres Bauvorhabens sind die Grundlage für die weitere Bearbeitung Ihres Entwässerungsantrags. In der Regel können Sie diese über den online-Zugang der Bauaufsicht (Öffnet in einem neuen Tab) bereits einsehen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld aber auch bei uns über eventuelle Einleitungsbeschränkungen oder die Forderung nach naturnaher Regenwasserbewirtschaftung (z.B. Versickerung) usw. um Fehlplanungen zu vermeiden.
Nach Erhalt der Kanalbestandsauskunft beauftragen Sie bitte eine/n Architekten/in, Bauingenieur/in oder andere/n fachkompetente/n Entwurfsverfasser/in, um Ihnen auf Grundlage dieser Auskunft die erforderlichen Unterlagen DIN-gerecht anzufertigen. Bitte teilen Sie dem Planer auch die Angaben zu Einleitungsbeschränkungen bzw. Vorgaben zur Regenwasserentsorgung mit.
Unser Entwässerungsantrag ist modular aufgebaut. Nicht jedes Vorhaben erfordert hierbei sämtliche Formulare bzw. Unterlagen.
Immer einzureichen sind:
- Hauptformular EntwässerungsantragPDF-Datei870,36 kB
- Anlage 1: Angaben zum AnschlusskanalPDF-Datei168,67 kB (pro vorhandenem/geplanten Anschluss)
- Anlage 3a: FlächenbilanzierungXLSX-Datei117,74 kB (pro vorhandenem/geplantem Anschluss o. Versickerung/Einleitungsstelle)
- Anlage 3b: NiederschlagswasserberechnungPDF-Datei709,23 kB
- Zusätzliche Anlage: Übersichtslageplan (Grundstück/Bauvorhaben – siehe Muster 1 im Merkblatt unten)
- Zusätzliche Anlage: Entwässerungslageplan (Maßstab 1:500) gem. DIN 1986-100 (siehe Muster 2 im Merkblatt unten)
- Zusätzliche Anlage: Gebäudepläne mit Darstellung der Entwässerung (Maßstab 1:100 gem DIN 1986-100)
- Zusätzliche Anlage: Gebäudeschnittzeichnungen mit Darstellung der Entwässerung (Maßstab 1:100 gem. DIN 1986 – 100
Dem Bauvorhaben entsprechend einzureichen sind:
- Anlage 2: SchmutzwasserberechnungPDF-Datei566,15 kB (wenn Schmutzwasser anfällt)
- Anlage 4: Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser PDF-Datei345,58 kB(bei Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstücks bzw. Einleitung des Niederschlagswassers in ein Oberflächengewässer)
- Anlage 5: Vorbehandlung des AbwassersPDF-Datei407,21 kB (bei vorbehandlungsbedürftigem Abwasser – auch für Befreiungen von der Vorbehandlungspflicht)
- Anlage 6: ÜberflutungsnachweisPDF-Datei1,09 MB (Bei Grundstücken mit >800m² undurchlässig befestigter Fläche)
- Anlage 7: Berechnung RegenrückhaltevolumenPDF-Datei586,51 kB (bei gedrosselter Niederschlagswassereinleitung/Die Vorgabe zur gedrosselten Einleitung erhalten Sie von uns)
- Anlage 8: Berechnung NotentwässerungPDF-Datei362,19 kB (z.B. Flachdächer)
- Anlage 9: Antrag private SammelleitungPDF-Datei220,53 kB (nur in Ausnahmefällen, wenn kein separater Anschluss möglich ist)
- Zusätzliche Anlage: Vollmacht(en) des/der Eigentümers/EigentümerIn zur Vorlage des Antrags durch den/die BauherrIn (wenn EigentümerIn abweichend von BauherrIn)
- Zusätzlich: Entwässerungsantrag in digitaler Form (Bei Grundstücken mit abflusswirksamer Fläche > 800m²)
Alle wichtigen Informationen zum Antrag, finden Sie zusammengefasst in unserem MerkblattPDF-Datei2,22 MB.
3. Bei Bedarf Abstimmung mit der Indirekteinleiterüberwachung
Sollte auf dem Grundstück behandlungsbedürftiges bzw. gewerbliches oder industrielles Abwasser wie z.B.
- fetthaltiges Abwasser aus einem oder mehreren Küchenbetrieben (z.B. Imbiss, Restaurant, Großküche),
- fetthaltiges Abwasser aus der Fleischverarbeitung (z.B. Metzgerei, Fleischtheke)
- Abwasser aus der Fahrzeugreinigung (Waschplatz, Waschanlage)
- Abwasser aus der Wasseraufbereitung, ...
anfallen, so setzen Sie sich gerne auch vorab bezüglich der betrieblichen Auflagen mit der Indirekteinleiterüberwachung bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR in Verbindung. Hier können Sie auch erfragen, ob das bei Ihnen anfallende Abwasser behandlungsbedürftig ist bzw. ein Befreiung von der Behandlungspflicht möglich ist.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zu behandlungsbedürftigem Abwasser gerne zur Verfügung.
WBD-Indirekteinleiterwb-duisburgde
Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-S14
Grundstücksentwässerung
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
Telefonische Erreichbarkeit:
Herr Buschmann
Telefon: (0203) 283-9374
Frau Handt
Telefon: (0203) 283-3507
Weitere Informationen zu gewerblichem und industriellem Abwasser finden Sie auch unter Gewerbliches Abwasser und Sondereinleitungen.
4. Einreichung der Entwässerungsplanung
Die Entwässerungsplanung - wie oben beschrieben - müssen Sie rechtzeitig vor Baubeginn in einfacher bzw. bei Anfall von gewerblichem Abwasser in zweifacher Ausfertigung bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR einreichen. Sollte eine Versickerung geplant sein, erhalten sie unter Punkt 6 weitere Informationen.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Entwässerungsgenehmigung gerne zur Verfügung.
entwaesserungsantragwb-duisburgde
Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-S 14
Grundstücksentwässerung
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
Telefonische Erreichbarkeit:
Frau Bektic
(Mitte und Süd)
(0203) 283-5971
Frau Fulde
(Rheinhausen, Homberg und Baerl)
(0203) 283-7444
Herr Schauenberg
(Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck und Ruhrort)
Telefon: (0203) 283-3728
5. Genehmigung des Entwässerungsantrags
Wenn Sie die Unterlagen für die geplante Entwässerung vollständig eingereicht haben, werden wir diese prüfen. Nach der Prüfung senden wir Ihnen eine schriftliche Entwässerungsgenehmigung bzw. die Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht für Niederschlagswasser sowie ein Merkblatt zum Anschlusskanal zu. Diesem können Sie weitere Informationen bzgl. der Abwicklung der Herstellung bzw. Änderung von Anschlusskanälen entnehmen. Näheres hierzu finden Sie auch unter Punkt 7.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Entwässerungsantrag noch keinen Anschlusskanal beauftragt haben. Dieses ist ein separates Verfahren in dem die baulichen Belange dann im Detail abzustimmen sind.
6. Genehmigung bei naturnaher Regenwasserbewirtschaftung (im Bedarfsfall)
Wenn Sie beabsichtigen, das auf Ihrem Grundstück anfallende Regenwasser zu versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten, so setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Duisburg in Verbindung. Dort erhalten Sie auch die für die wasserrechtliche Erlaubnis erforderlichen Anträge.
Adresse:
Untere Wasserbehörde
Friedrich-Wilhelm-Straße 96
47051 Duisburg
Außerdem ist bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR bei einer Regenwasserversickerung im Vorfeld ein Antrag auf Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht für NiederschlagswasserPDF-Datei681,42 kB zu stellen. Dieser Antrag ist bei einem Entwässerungsantrag in Form der Anlage 4 beizufügen. Weitere Informationen zur Versickerung von Niederschlagswasser finden Sie unter Versickerung
7. Herstellung des Kanalanschlusses
Arbeiten in offener Bauweise an Anschlusskanälen (Abschnitt des Kanalanschlusses vom öffentlichen Kanal bis zur Straßengrenze (in der Regel ist dies die Grundstücksgrenze)) dürfen nur von den Wirtschaftsbetrieben durchgeführt werden. Hierzu erstellt unsere Bauunterhaltung nach Aufforderung durch Sie eine Kostenschätzung für die Herstellung des Kanalanschlusses. Die Herstellung oder Änderung erfolgt dann nach der tatsächlichen Beauftragung. Die Arbeiten werden durch einen Jahresvertragsunternehmer der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR ausgeführt. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie sich für die Herstellung eines Anschlusskanals mindestens drei Monate vor geplantem Beginn der Grundstücksentwässerung mit dem zuständigen Bauleiter in Verbindung setzen müssen, damit der Anschlusskanal rechtzeitig gebaut werden kann. Die Kosten für die Herstellung bzw. Änderung des Anschlusskanals sind der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Hierzu geht Ihnen im Anschluss an die Fertigstellung ein Bescheid zu.
Wir stehen Ihnen bei baulichen Fragen zur Kanalanschlussherstellung gerne zur Verfügung.
anschlusskanaelewb-duisburgde
Adresse:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
WBD-S 14
Grundstücksentwässerung
Schifferstraße 190
47059 Duisburg
Telefonische Erreichbarkeit der Bauleiter:
Herr Poll (0203) 283-3785
(Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck und Ruhrort)
Herr Michels (0203) 283-4487
(Rheinhausen, Homberg und Baerl)
Herr Kleinhückelskoten (0203) 283-4305
(Mitte und Süd)
Zustands- und Funktionsprüfung
Bitte beachten Sie, dass neue oder wesentlich veränderte Abwasseranlagen im Anschluss an die Herstellung vom Grundstückseigentümer auf Dichtheit zu prüfen sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Zustands- und Funktionsprüfung.