Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen
Alles Wissenswerte rund um die Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung).
Bitte beachten Sie:
Leider kommt es immer wieder zu unseriösen Anrufen bei Kunden zum Thema Abwasserleitung spülen/Dichtheitsprüfung durchführen.
Die Kunden werden telefonisch aufgefordert, die privaten Abwasserleitungen spülen zu lassen bzw. eine Prüfung durchführen zu lassen. Die Anrufer sind bemüht, den Termin noch am gleichen Tag durchzuführen. In der Regel melden sich die Anrufer mit unterdrückter Rufnummer.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Anrufe nicht von Mitarbeitern der Wirtschaftsbetriebe Duisburg oder im Auftrag der Wirtschaftsbetriebe Duisburg erfolgen! Weder im Auftrag der Stadt noch in unserem Auftrag ist eine Privatfirma beauftragt worden, Duisburgerinnen oder Duisburger anzurufen und die privaten Anschlüsse spülen oder gar prüfen zu lassen.
Bitte seien Sie vorsichtig und nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit uns oder auch der Verbraucherzentrale NRW (Öffnet in einem neuen Tab) auf!
Hier können Sie sich außerdem über die Hintergründe, Grundlagen und weiteres Wissenswertes zur Zustands- und Funktionsprüfung informieren. Nutzen Sie dafür unser Video oder auch die angegebenen Links mit weiteren Informationen und unsere unten angefügten Informationen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Hintergrund
Abwasserleitungen, die im Erdreich verlegt sind, geraten schnell aus dem Blick. So kann es passieren, dass Schäden und Undichtigkeiten lange Zeit unentdeckt bleiben.
Undichte Abwasseranlagen aber verschmutzen das Grundwasser und den Boden und stellen dadurch eine Gefahr für uns und unsere Umwelt dar. Es ist daher wichtig, Schäden frühzeitig zu entdecken und zu beheben um dadurch ein intaktes Abwassernetz zu schaffen. Im öffentlichen Bereich kommen dieser Verpflichtung die Wirtschaftsbetriebe Duisburg nach. Um aber ein komplett intaktes Abwassernetz zu schaffen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Denn ein großer Teil der Abwasseranlagen befindet sich in privatem Eigentum.
Der Gesetzgeber hat daher auch Regelungen für private und gewerbliche Grundstückseigentümer erlassen, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dieser Information möchten wir Ihnen diese vorstellen und erläutern, um Ihnen aufzuzeigen, welche Verpflichtungen jeder Einzelne hat und somit dazu beitragen kann, dass unser Grundwasser geschützt wird.
In dieser Grafik wird nochmal verdeutlicht, für welchen Bereich des Abwassersystems Grundstückseigentümer zuständig sind:
Rechtliche Grundlage
Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die eigenen Abwasserleitungen intakt sind ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (Öffnet in einem neuen Tab).
Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. (§ 60 WHG).
In § 61 des Wasserhaushaltgesetzes ist die Verpflichtung festgelegt die Grundstücksentwässerungsanlage, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb selbst zu überwachen. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Grundstückseigentümer dafür verantwortlich ist, dass sich seine Abwasseranlage in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
Bestimmte Prüffristen für die Durchführung sind in dem Bundesgesetz nicht genannt.
Aber auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen die Selbstüberwachungs-Verordnung für Abwasseranlagen (Süw VO Abw) (Öffnet in einem neuen Tab) erlassen. Diese wurde zuletzt am 15.07.2020 geändert und am 13. August 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht und ist somit seit dem 14. August 2020 rechtskräftig.
Diese Verordnung regelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, eine Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. im Verdachtsfall oder bei Neuerrichtung bzw. wesentlicher Änderung durchführen zu lassen. Im Nachfolgenden möchten wir diese Regelungen näher erläutern.
Die Regelungen aus der Selbstüberwachungsverordnung wurden auch in die Abwasserbeseitigungssatzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg übernommen. Über die Verordnung hinausgehende Regelungen (z.B. separate Fristensatzungen) gibt es aktuell aber nicht.
Regelung für neu errichtete oder wesentlich veränderte Abwasserleitungen
Grundsätzlich hat jeder Eigentümer oder Erbbauberechtige eines Grundstücks die im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser des Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Zur Grundstücksentwässerungsanlage, die auf Zustand- und Funktionsfähigkeit geprüft werden muss, gehören alle Leitungen, Grundleitungen und Anschlusskanäle, sowie evtl. vorhandene Schächte, die Schmutzwasser führen.
Leitungen, die ausschließlich Niederschlagswasser führen, müssen nicht geprüft werden, auch wenn sie mit Schmutzwasserleitungen verbunden sind. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen aber gerade im Falle der Neuerrichtung auch diese Leitungen möglicher Gewährleistungsansprüche mit zu prüfen.
Leitungen, die seit der Einführung der Selbstüberwachungsverordnung neu errichtet oder wesentlich geändert wurden, unterliegen aufgrund der oben erläuterten Regelung bereits der Verpflichtung zu Prüfung. Aber auch für ältere Abwasserleitungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Prüfpflicht.
Wichtig, es gibt verschiedene Fristen!
Für Grundstücke innerhalb von Trinkwasserschutzzonen wurde die Frist durch die Süw VO Abw auf den 31.12.2015 festgelegt.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Entwässerungsanlage für häusliches Abwasser vor dem 01.01.1965 bzw. eine Entwässerungsanlage für gewerbliches oder industrielles Abwasser vor dem 01.01.1990 errichtet wurde. Diese Frist sind zwar bereits abgelaufen, gilt aber weiterhin fort.
Eine Verpflichtung zu Prüfung besteht außerdem, wenn der Verdacht besteht, dass eine Undichtigkeit vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sand aus der Leitung austritt.
Für Grundstücke, die außerhalb von Trinkwasserschutzzonen liegen, gilt eine Prüffrist bis spätestens zum 31.12.2020, wenn sie gewerbliches oder industrielles Abwasser führen. Als gewerbliches bzw. industrielles Abwasser gilt solches Abwasser dessen Beschaffenheit in der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung-ABwV) geregelt ist.
Regelung für Abwasserleitungen im Bestand
Leitungen, die seit der Einführung der Selbstüberwachungsverordnung neu errichtet oder wesentlich geändert wurden, unterliegen aufgrund der oben erläuterten Regelung bereits der Verpflichtung zu Prüfung. Aber auch für ältere Abwasserleitungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Prüfpflicht.
Wichtig, es gibt verschiedene Fristen! Für Grundstücke innerhalb von Trinkwasserschutzzonen wurde die Frist durch die Süw VO Abw auf den 31.12.2015 festgelegt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Entwässerungsanlage für häusliches Abwasser vor dem 01.01.1965 bzw. eine Entwässerungsanlage für gewerbliches oder industrielles Abwasser vor dem 01.01.1990 errichtet wurde. Diese Frist sind zwar bereits abgelaufen, gilt aber weiterhin fort.
Eine Verpflichtung zur Prüfung besteht außerdem, wenn der Verdacht besteht, dass eine Undichtigkeit vorliegt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sand aus der Leitung austritt.
Für Grundstücke, die außerhalb von Trinkwasserschutzzonen liegen, gilt eine Prüffrist bis spätestens zum 31.12.2020, wenn sie gewerbliches oder industrielles Abwasser führen. Als gewerbliches bzw. industrielles Abwasser gilt solches Abwasser dessen Beschaffenheit in der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung-ABwV) geregelt ist.
Zur Grundstücksentwässerungsanlage, die auf Zustand- und Funktionsfähigkeit geprüft werden muss, gehören alle Leitungen, Grundleitungen und Anschlusskanäle, sowie evtl. vorhandene Schächte, die Schmutz- bzw. Mischwasser führen.
Leitungen, die ausschließlich Niederschlagswasser führen, müssen nicht geprüft werden, auch wenn sie mit Schmutzwasserleitungen verbunden sind.
Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung und wie es danach weitergeht
Zustands- und Funktionsprüfung dürfen nur von gelisteten Sachkundigen durchgeführt werden. Andernfalls wird die Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVO nebst Anlagen über die Zustands- und Funktionsfähigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage nicht anerkannt. Die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen.
Die Liste der Sachkundigen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) unter:
Suche nach Sachkundigen (Öffnet in einem neuen Tab)
Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen das grundsätzlichere Procedere der Zustands- und Funktionsprüfung erläutern.
Was Sie selbst im Vorfeld machen sollten
Bevor Sie eine Zustands- und Funktionsprüfung durchführen sollten Sie den Leitungsverlauf der eigenen Abwasseranlagen klären. Diese Information ist in der Regel in den Bauplänen enthalten. Wenn Sie als Eigentümer diese Pläne nicht mehr haben sollten, können evtl. in der Hausakte beim Hausaktenarchiv der Stadt Duisburg auf der Bismarckstraße 150-158 noch Pläne vorhanden sein. Hausakten können vom Eigentümer eingesehen und gegen Gebühr kopiert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Hausaktenarchiv der Stadt Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Wir empfehlen Ihnen, sich mehrere Angebote für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung einzuholen und diese zu vergleichen.
Reinigung vor der Prüfung
Unabhängig von der Art der Prüfung ist es in der Regel erforderlich die Abwasserleitungen gründlich zu reinigen. Die Reinigung erfolgt in der Regel durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen. Diese können entweder über Revisionsschächte oder -klappen vom Grundstück her eingeführt werden und in Fließrichtung des Abwassers spülen. Eine Spülung ist auch vom Hauptkanal aus über spezielle kameraüberwachte Hochdruck-Satelliten-Spüllafetten möglich. Mit dem Hochdruckspülverfahren werden lose Verschmutzungen und auch die meisten Ablagerungen und Verfestigungen beseitigt.
Im Anschluss an die Reinigung wird dann die eigentliche Prüfung durchgeführt. Welches Verfahren hierbei angewendet wird ist von der Grundstücksentwässerungsanlage bzw. der zu klärenden Fragestellung abhängig. Im Nachfolgenden erklären wir kurz die drei grundsätzlichen Prüfverfahren.
Die optische Inspektion
Bei der optischen Inspektion wird eine Spezialkamera über einen Schacht auf dem Grundstück oder eine Revisionsöffnung im Gebäude in die Leitung eingesetzt. Je nach dem verwendeten technischen System wird sie dann an einem Glasfiberstab oder einem versteiften Kabel in die Leitungen eingeschoben oder sie ist in der Lage, die Leitungen mit einem eigenen Antrieb zu befahren. Die Kamera liefert hochauflösende Farbbilder aus der Abwasserleitung und werden von einem mobilen Steuerpult mit Monitor aus überwacht. Bei der optischen Inspektion werden der Zustand der Leitungen bzw. alle sichtbaren Schäden festgestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden auf einem sogenannten Haltungsbericht festgehalten und auf einer DVD oder einem Video aufgezeichnet. Die Schadensauswertung lässt Rückschlüsse auf die Zustands- und Funktionsfähigkeit des Kanals zu.
Drucklose Prüfung mit Wasser
Um eine Prüfung mit Wasser durchführen zu können, werden die Anschlusskanäle am öffentlichen Kanal mit einer Absperrblase verschlossen. Anschließend werden die Grundleitungen und der Anschlusskanal mit Wasser befüllt. Innerhalb einer bestimmten Zeit darf nur eine vorgeschriebene maximale Menge an Wasser verloren gehen bzw. an Wasser wieder hinzugegeben werden. Diese Wasserzugabe wird notiert und mit der maximal zulässigen Wasserzugabe verglichen. Ist die Menge an zugegebenem Wasser geringer als die maximal zulässige Wasserzugabe ist die Prüfung bestanden.
Druckprüfung mit Luft
Bei einer Druckprüfung mit Luft werden die Abwasserleitungen mit Luftdruck beaufschlagt. Bei dieser Prüfmethode werden vorher alle oberhalb der Geländeoberkante liegenden Anschlüsse, wie z. B. Regenfallrohre und Fallleitungen innerhalb des Hauses und der Anschluss am Hauptkanal mit Absperrblasen verschlossen. Im Gegensatz zur Prüfung mit Wasser wird hier mit Luftüberdruck gearbeitet. Auch bei der Druckprüfung mit Luft darf es dann in einer vorgeschriebenen Zeit nur einen bestimmten Druckabfall geben.
Wie es weiter geht
Ist die Prüfung bestanden besteht zunächst kein weiterer Handlungsbedarf. Werden bei der Prüfung allerdings Schäden festgestellt sind diese je nach Schwere der Schäden unmittelbar oder aber längerfristig zu beheben um einen ordnungsgemäßen Zustand der Leitungen wiederherzustellen.
Um defekte und undichte Abwasseranlagen zu sanieren gibt es viele verschiedene Sanierungsverfahren. Diese sind aufgeteilt in die Erneuerung, die Renovierung und die Reparatur von Kanälen und Schächten.
Bei der Erneuerung werden die alten Leitungen und ggf. Schächte in offener Bauweise durch neue ersetzt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Erneuerung des Anschlusskanals (Leitungsabschnitt im öffentlichen Bereich) bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg zu beantragen ist, da zum Schutz der öffentlichen Anlagen im öffentlichen Bereich nur die Jahresvertragsunternehmer der Wirtschaftsbetriebe arbeiten dürfen. Wenden Sie sich hierzu bitte an unsere Bauleiter. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie hier unter dem Punkt 6: Neu-und-Umbauvorhaben (Öffnet in einem neuen Tab)
Häufig kann jedoch auch eine grabenlose Sanierung erfolgen. Dies ist abhängig von der Art und Schwere der Schäden. Die grabenlose Sanierung erfolgt im Bereich von Grundstücksentwässerungsanlagen zumeist durch Schlauchrelining. Beim Schlauchrelining wird ein mit Kunstharz getränkter Schlauch aus Polyesterfaser oder Nadelfilz mit Luft- oder Wasserdruck in die Leitung eingestülpt und aufgeweitet. Dieser Schlauchliner liegt dann an der Rohrwand überall dicht und bei sachgerechtem Einsatz und Einbau auch weitestgehend faltenfrei an. Es sind dabei in der Regel keine Aufgrabungen nötig, da diese Arbeiten vom Revisionsschacht bzw. -öffnung oder in speziellen Fällen vom Hauptkanal aus erfolgen.
Reparaturen werden nur bei einzelnen punktuellen Schäden eingesetzt. Auch Reparaturen können oftmals mittels spezieller Robotersysteme grabenlos durchgeführt werden.
Besonders schwierig zu sanieren sind oftmals schadhafte Grundleitungen, welche unterhalb der Bodenplatte liegen. Hier besteht je nach örtlichen Begebenheiten manchmal die Möglichkeit die Grundleitungen aufzugeben und durch abgehängte Leitungen unter der Kellerdecke zu ersetzen.
Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Verfahren haben beraten wir Sie gerne.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Infotelefon: (0203) 283 – 3000
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