Vertrauensanwalt / Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem der WBD
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR ist gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle zur Meldung von Informationen über Verstöße einzurichten, die Personen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bezüglich der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR zur Kenntnis gelangt sind.
Als interne Meldestelle (§ 12 HinSchG) der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR ist Herr Rechtsanwalt Andreas Riegel tätig. Er unterhält in dieser Funktion die erforderlichen Meldekanäle (§ 16 HinSchG), stellt den Verfahrensablauf bei internen Meldungen sicher (§ 17 HinSchG) und führt erforderliche Folgemaßnahmen durch (§ 18 HinSchG). Die umfassende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für die Bearbeitungen von Meldungen über (mögliche) Compliance-Verstöße, wie insbesondere auch des Vertraulichkeitsgebotes/ Identitätsschutzes (§ 8 HinSchG), wird auf diese Weise sichergestellt.
Die Möglichkeit, Ihre Meldung einzureichen sowie weitere Erläuterungen zur
Meldungsabgabe und -bearbeitung finden Sie unter folgendem Link: https://www.riegel-strehl.de/interne-meldestelle/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR verbundene Unternehmen haben die Möglichkeit, die interne Meldestelle ebenfalls zu nutzen.
Von dieser Möglichkeit machen Gebrauch:
- Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH
- WerkStadt Duisburg GmbH
- Kreislaufwirtschaft Duisburg GmbH
Vertrauensanwalt der WBD
Bitte beachten Sie:
- Über den Vertrauensanwalt können Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze oder Richtlinien im Allgemeinen und Korruption im Besonderen gegeben werden.
- Die Meldekanäle dienen nicht der Eingabe von allgemeinen Beschwerden (z. B. Abfallbehälter nicht geleert, Fahrbahn/ Gehweg nicht gereinigt etc.).
- Bitte geben Sie allgemeine Beschwerden über einen anderen Kommunikationsweg ab (z. B. das Kontaktformular (Öffnet in einem neuen Tab) oder infowb-duisburgde), da diese sonst nicht bearbeitet werden können.
Herr Rechtsanwalt (RA) Andreas Riegel ist seit dem 01. Februar 2018 Vertrauensanwalt der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Die Einsetzung eines Vertrauensanwaltes ist ein zentraler Bestandteil des Compliance-Management-Systems der Wirtschaftsbetriebe, mit dem sich das Unternehmen vor Verstößen gegen Gesetze oder Richtlinien im Allgemeinen und Korruption im Besonderen schützen möchte.
In seiner Anwaltskanzlei in Düsseldorf ist Herr RA Riegel auf Wirtschaftsstrafrecht, Vergaberecht und Baurecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeiten liegt in der Aufarbeitung von Korruptionsverdachtsfällen in öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft.
Herr RA Riegel ist in erster Linie Ansprechpartner für Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien zum Nachteil der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Alle an ihn gerichteten Hinweise werden vertraulich behandelt. Er bewertet die bei ihm eingehenden Informationen und kommuniziert diese gegenüber dem Unternehmen. Dabei hat der umfassende Identitätsschutz der Hinweisgeber Priorität und wird jederzeit sichergestellt. Es ist nicht zwingend notwendig sich namentlich an Herrn Riegel zu wenden, einem anonymen Hinweis wird, soweit möglich, ebenso nachgegangen.
Als Vertrauensanwalt steht Herr RA Riegel neben den Beschäftigten auch Kunden und Geschäftspartnern der Wirtschaftsbetriebe sowie sonstigen Hinweisgebern als Ansprechpartner für Hinweise auf strafbares Verhalten zur Verfügung. Kosten entstehen den Hinweisgebern dadurch nicht.
Der Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle des Konzerns und deshalb nicht zuständig für „allgemeine“ Beschwerden, wie z.B. Unmutsäußerungen, Mobbingvorwürfe, etc. Wenn aber ein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht, ist der Vertrauensanwalt neben dem Stabsbereich Compliance der richtige Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise.
Erreichbar ist der Vertrauensanwalt wie folgt:
Andreas Riegel
Rechtsanwalt
Roßstraße 96
40476 Düsseldorf
Tel.: (0211) 41 55 80 - 12
Fax: (0211) 41 55 80 - 19
E-Mail: riegelriegel-strehlde
Dem Vertrauensanwalt offen oder anonym vorgebrachte Hinweise werden dort geprüft, verschriftlicht und nach Bestätigung der hinweisgebenden Person an die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR weitergeleitet. Dort werden diese durch den Stabsbereich Compliance im Detail bearbeitet/ geprüft.
Wie Sie Hinweise richtig abgeben:
Damit ein Hinweis ordnungsgemäß bearbeitet und der Sachverhalt aufgeklärt werden kann, muss der Inhalt der Schilderung eindeutig sein.
Die Hinweise sollten sich an folgenden Fragen orientieren:
- Was ist passiert?
- Wann ist es passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wer hat den Vorfall mitbekommen?
- Wie wurde es wahrgenommen?
Bitte achten Sie als hinweisgebende Person darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.