Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Entsorgung des häuslichen Schmutzwassers über eine dezentrale Abwasseranlage.

Normalerweise ist jedes Grundstück an einen öffent­lichen Kanal anzuschließen. Es gibt jedoch Bereiche in denen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist und Grund­stücke, für die der technische oder finanzielle Aufwand für einen Anschluss an den öffent­lichen Kanal unzu­mutbar hoch wäre. In diesen Fällen erfolgt die Ent­sor­gung des häuslichen Abwassers (Schmutzwasser) über eine de­zentrale Ab­wasseranlage. Es wird hierbei zwischen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen unterschieden.

Abflusslose Grube

Allgemeines
Eine abflusslose Grube ist eine Sammelgrube in der sämt­liches Schmutzwasser gesammelt wird und mit Hilfe eines Saugwagens abgefahren werden muss. Man spricht hierbei auch von dem "Kanal auf Rädern". Da eben sämt­liches Schmutzwasser abgefahren werden muss, ist der Betrieb einer abflusslosen Grube sehr auf­wändig und teuer. Eine abfluss­lose Grube sollte daher nur in absoluten Aus­nah­me­fällen betrieben werden. Zum Beispiel, wenn der Schmutzwasser­anfall so gering ist, dass sich der Betrieb einer Klein­klär­anlage nicht lohnen würde oder aber aus wasser­recht­lichen Gründen eine Kleinkläranlage nicht betrieben werden darf.

Einbau einer abflusslosen Grube
Um einen problemlosen Betrieb einer abflusslosen Grube zu ermöglichen, müssen einige Dinge bereits vorab berücksichtigt werden.

Die Dimensionierung einer abflusslosen Grube sollte so vorge­nom­men werden, dass vermieden wird, dass eine übermäßig häufige Entleerung not­wen­dig ist. Wichtig ist hierfür zu wissen, wie viel Schmutzwasser in der Regel auf dem Grundstück anfällt. Für einen Benutzer der Anlage sind dann 5 m³ Inhalt zu berück­sichtigen. Diese Menge entspricht in etwa der durchschnittlich in einem Monat anfallenden Schmutzwassermenge durch einen Benutzer.

Der Einbauort einer abflusslosen Grube sollte möglichst so gewählt werden, dass die An­lage bereits in die Richtung ausgerichtet ist, in der evtl. ein nachträglicher Anschluss an die öffentliche Kanalisation möglich werden könnte. In jedem Fall muss die abflusslose Grube so angeordnet sein, dass die Zugängigkeit für das Entsorgungsfahrzeug gewähr­leistet ist.

Bei der Auswahl der Grube müssen außerdem einige weitere Punkte beachtet werden. Unter anderem müssen abflusslose Gruben auftriebssicher sein, um zu verhindern, dass durch anstehendes Grundwasser eine Hebung der Grube erfolgt. Steigeisen dürfen in einer abflusslosen Grube nicht angebracht werden. Die Belüftung der Grube erfolgt über die angeschlossene Entwässerungsleitung. Diese sind bis übers Dach zu führen. Die Öffnung der Grube soll durch eine Person möglich sein. Die Grube ist außerdem so zu gestalten, dass niemand hineinfallen kann.

Damit eine abflusslose Grube auch abflusslos ist, muss sie wasserdicht sein. Beachten Sie hierzu bitte auch die Bestimmungen zu Dichtheitsprüfungen. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter dem Punkt Dichtheitsprüfung.

Zu beachten ist, dass in eine abflusslose Grube kein Nieder­schlags­wasser eingeleitet werden darf. Zum einen, um eine überschnelle Fül­lung der Anlage zu vermeiden und insbesondere um ein Über­laufen der Anlage zu verhindern.

Für den Betrieb einer abflusslosen Grube in einer Wasserschutzzone ist eine wasserrechtliche Er­laubnis erforderlich. Daraus ergeben sich in der Regel zu­sätzliche Anforderungen aus wasser­recht­lichen Gründen. Zum Beispiel kann es erforderlich sein, dass die Grube doppel­wandig sein muss und eine Leckageanzeige haben muss. Diese Anforderungen sind auf jeden Fall vor Einbau und Inbetriebnahme einer abflusslosen Grube mit der Unteren Wasserbehörde zu klären.

Betrieb
Zum ordnungsgemäßen Betrieb einer abflusslosen Grube sind einige Punkte zu beachten.

Die Angaben des Herstellers zum Betrieb und zur Wartung sowie die Anforderungen an die Dichtheit der Grube sind zu beachten.

Um die Entsorgungskosten beim Betrieb einer abflusslosen Grube so gering wie möglich zu hal­ten, empfiehlt es sich zum Beispiel wassersparende Armaturen zu verwenden und insgesamt sparsam mit dem Gebrauch von Wasser umzugehen.

Die Entleerung einer abflusslosen Grube ist nach Bedarf durch­zu­führen. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin bei unserer Disposition. Um den Bedarf für eine Ent­leerung rechtzeitig zu erkennen ist es ratsam eine automatische Füllstandsanzeige zu in­stallieren, die den Füllstand der Grube erkennen lässt, ohne diese jedes Mal öffnen zu müssen.

Die Kontaktdaten für unsere Disposition finden Sie im Kapitel Entleerung.

ACHTUNG: Steigen Sie niemals in eine abflusslose Grube ein. In einer abflusslosen Grube können sich gefährliche Gase sammeln, die eine tödliche Gefahr darstellen können! Der Einstieg in eine entleerte und ausreichend belüftete Grube darf nur von speziell ausge­bildetem Fachpersonal durchgeführt werden.

Kleinkläranlagen

Allgemeines
Bei dem Betrieb einer Kleinkläranlage wird das Schmutzwasser auf dem Grundstück selbst entsorgt. Nach einer Behandlung wird das gereinigte Wasser in ein Gewässer (meistens das Grundwasser) eingeleitet. Heute sind nur noch Klein­klär­anlagen zulässig, die eine biologische Behandlung des Ab­was­sers vorsehen. Für die Einleitung des Wassers ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zuständig hierfür ist die Untere Wasserbehörde.

Funktionsprinzip einer Kleinkläranlage
Prinzipiell funktioniert eine Kleinkläranlage genauso wie eine große Kläranlage. Unab­hängig vom Kleinkläranlagentyp findet dazu zunächst eine mechanische Vorreinigung des Schmutzwassers statt. In einer oder mehreren Absetzgruben werden hierbei die ab­setz­baren Bestandteile des Schmutzwassers zurück­ge­halten. In einer weiteren Behand­lungsstufe findet dann noch eine biologische Behandlung statt. Diese unter­scheidet die einzelnen Klein­kläranlagentypen, die derzeit verfügbar sind. Allen ist jedoch gleich, dass gute Lebensbedingungen für Mikro­organis­men geschaffen werden. Diese Mikroorganismen sorgen dann dafür, dass die Verunreinigungen im Schmutzwasser deut­lich reduziert werden.

Man unterscheidet Festbettanlagen, SBR-Anlagen, Tropfkörper­anlagen, Pflanzen­klein­klär­anlagen und noch einige weitere. Grund­sätzlich ist jeder dieser Anlagentypen geeignet, um häusliches Abwasser ausreichend zu reinigen. Je nach Schmutz­wasseranfall, Grundstücks­beschaffen­heit und persönlichen Vorlieben bieten jedoch die verschiedenen Typen Vor- und Nachteile. Gerne beant­worten wir Ihre Fragen zu diesem Thema. In dem Kapitel Weitere Informa­tionen sehen Sie, wie Sie uns erreichen können.

Betrieb einer Kleinkläranlage
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb einer Kleinkläranlage zu gewährleisten, sind einige Aspekte zu berücksichtigen. Hierbei sind auch die Vorgaben in der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Angaben des Anlagenherstellers zu berücksichtigen.

In den Herstellerangaben ist unter anderem zu finden, welche regelmäßigen Kontrollen durch den Betreiber der Anlage durchgeführt werden können bzw. müssen.

Für die halbjährlich oder in Abhängigkeit des Anlagentyps auch nur jährlich durchzuführenden Wartungen ist ein Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen. Dieses Unternehmen kontrolliert in regelmäßigen Abständen Ihre Anlage. Unter anderem wird hierbei auch die Schlammhöhe in der mechanischen Behandlungsstufe er­mittelt, um festzustellen, ob eine Entleerung der Anlage durch­zu­füh­ren ist. Die Entsorgung des Schlamms ist bedarfsgerecht, spätes­tens jedoch nach zwei Jahren zu veranlassen. Wann der Bedarf zu einer Entleerung besteht teilt Ihnen Ihr Wartungs­unter­nehmen mit. Die Entleerung ist dann bei unserer Disposition rechtzeitig anzu­melden. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Kapitel Entleerung.

Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
Anmeldung:
Die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben darf nur durch die Wirtschaftbetriebe Duisburg durchgeführt werden. Wenn die Entleerung einer abflusslosen Grube oder einer Klein­kläranlage notwendig ist haben Sie mehrere Möglichkeiten einen Termin mit uns zu vereinbaren:

Per Telefon über: (0203) 283 - 4000
Per Fax über:     (02065) 53434

Per Email über:grubenentleerungwb-duisburgde
Melden Sie einen notwendigen Termin bitte möglichst frühzeitig an.

Gebühren
Die Gebühren für die Entleerung setzen sich jeweils aus zwei Positionen zusammen.

Zum einen wird eine Abfuhrgebühr erhoben. Diese beträgt:

• je Entleerungstermin und Grundstück 110,29 €

Zusätzlich fällt für das Abpumpen, die Behandlung und die Beseitigung eine Entsorgungsgebühr an. Diese beträgt:

• je abgefahrenem halben Kubikmeter Abwasser aus abflusslosen Gruben 10,85 €
• je abgefahrenem halben Kubikmeter Schlamm aus Kleinkläranlagen 17,10 €

Weitere Informationen
Wenn Sie noch Fragen haben können Sie sich gerne an uns wenden.
Ihre Ansprech­partner sind:

Michael Wlodarczak: (0203) 283 - 4024
Kirsten Stegemann (0203) 283 – 8178

E-Mail: grubenkontrollewb-duisburgde