Unter dem Begriff „Sonderinvestitionsprogramme“ Schulen (kurz: SIP) werden in der Stadt Duisburg zwei Förderprogramme zusammengefasst: Das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes Nordrhein-Westfalen auf der einen Seite und das Förderprogramm des Bundes, welches in Duisburg unter dem Titel „KIDU-Schule“ geführt wird. Die bauliche Umsetzung reicht von der Sanierung von WC-Anlagen über die Sanierung von Innenräumen, energetischen Sanierungen (Dach, Fenster, Fassade) bis hin zu Erweiterungs- und Ersatzneubauten und der Sanierung von Außensportanlagen.
Im Folgenden sollen die beiden Förderprogramme kurz erläutert werden.
Gute Schule 2020:
In Zusammenarbeit mit der NRW.BANK hat das Land NRW ein Programm zur Förderung der Schulinfrastruktur in NRW auf den Weg gebracht. Mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro werden Sanierungs-, Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in NRW finanziert.
Hierbei erhält das Land NRW ein Darlehen, welches bis zu dem Jahr 2041 zu tilgen ist. In den Jahren 2017 bis 2020 steht jeweils ein Viertel des 2 Milliarden Gesamtvolumens zur Verfügung. Durch den kommunalen Finanzausgleich erhält die Stadt Duisburg Schlüsselzuweisungen i.H.v. rd. 86 Millionen Euro. Die Schlüsselzuweisungen ergeben sich aus Kriterien wie der Finanzlage, Investitionsfähigkeit und der Schüleranzahl.
Um Informationen über die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen und zur Beantragung der Kreditmittel für das Programm "Gute Schule" zu erhalten, besuchen Sie bitte folgenden Link der Internetseite der NRW.BANK.
https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15839/produktdetail.html (Öffnet in einem neuen Tab)
KIDU Schule:
Zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen von 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Dieser Fond teilt sich in zwei Kapitel auf, die jeweils im Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) geregelt sind.
Auf die Länder wurden die Mittel über einen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Dieser berücksichtigt zu je einem Drittel die Kriterien Einwohnerzahl, Kassenkreditbestand und Arbeitslosenzahl. Dadurch sollen die Länder von dem Förderprogramm profitieren, in denen sich finanzschwache Kommunen konzentrieren, wie z.B. in NRW.
Einzelheiten zur Durchführung der Förderprogramme, welche konkreten Investitionsmaßnahmen gefördert werden, haben Bund und Länder jeweils in Verwaltungsvereinbarungen geregelt. In NRW gilt damit das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW). Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen nicht mehr als den bundesrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.
Im zweiten Kapitel des KInvFG werden Schulsanierungsprogramme mit ebenfalls rd. 3,5 Mrd. Euro gefördert. Hiervon entfallen 56.510.416,00 € auf Duisburg. Damit unterstützt der Bund gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Der Förderzeitraum für dieses Kapitel endete 2023.