Abfallgebühren
Alles Wichtige rund um die Abfallgebühren.
Abfallentsorgungsgebühren 2024
Abfallentsorgungs-Gebührenübersicht 2024 (Jahresgebühr)
Grundgebühr pro Haushalt oder Nutzungseinheit pro Jahr 39,24 €
Wie berechne ich meine Abfallgebühr?
Gebühr pro Behälter + Grundgebühr
40 l | wöchentlich | ohne Service | 106,88 € |
40 l | wöchentlich | Service normal | 161,52 € |
40 l | wöchentlich | Service erhöht | 203,52 € |
40 l | vierzehntäglich | ohne Service | 53,44 € |
40 l | vierzehntäglich | Service normal | 80,76 € |
40 l | vierzehntäglich | Service erhöht | 101,76 € |
60 l | wöchentlich | ohne Service | 160,32 € |
60 l | wöchentlich | Service normal | 214,96 € |
60 l | wöchentlich | Service erhöht | 256,96 € |
60 l | vierzehntäglich | ohne Service | 80,16 € |
60 l | vierzehntäglich | Service normal | 107,48 € |
60 l | vierzehntäglich | Service erhöht | 128,48 € |
80 l | wöchentlich | ohne Service | 213,80 € |
80 l | wöchentlich | Service normal | 268,44 € |
80 l | wöchentlich | Service erhöht | 310,44 € |
80 l | vierzehntäglich | ohne Service | 106,88 € |
80 l | vierzehntäglich | Service normal | 134,20 € |
80 l | vierzehntäglich | Service erhöht | 155,20 € |
120 l | wöchentlich | ohne Service | 320,68 € |
120 l | wöchentlich | Service normal | 375,32 € |
120 l | wöchentlich | Service erhöht | 417,32 € |
120 l | vierzehntäglich | ohne Service | 160,32 € |
120 l | vierzehntäglich | Service normal | 187,64 € |
120 l | vierzehntäglich | Service erhöht | 208,64 € |
240 l | wöchentlich | ohne Service | 641,40 € |
240 l | wöchentlich | Service normal | 711,76 € |
240 l | wöchentlich | Service erhöht | 765,80 |
240 l | vierzehntäglich | ohne Service | 320,68 € |
240 l | vierzehntäglich | Service normal | 355,84 € |
240 l | vierzehntäglich | Service erhöht | 382,88 € |
660 l | wöchentlich | Service normal | 1.855,20 € |
660 l | vierzehntäglich | Service normal | 927,56 € |
770 l | wöchentlich | Service normal | 2.149,16 € |
770 l | vierzehntäglich | Service normal | 1.074,56 € |
1.100 l | wöchentlich | Service normal | 3.043,56 € |
1.100 l | vierzehntäglich | Service normal | 1.521,76 € |
2.200 l | wöchentlich | Service normal | 5.879,64 € |
2.200 l | vierzehntäglich | Service normal | 2.939,80 € |
4.600 l | wöchentlich | Service normal | 12.293,80 € |
4.600 l | vierzehntäglich | Service normal | 6.146,88 € |
Gebührenübersicht Biotonne 2024
Grundgebühr pro Haushalt oder Nutzungseinheit pro Jahr 39,24 €
Wie berechne ich meine Gebühr?
Gebühr pro Behälter + Grundgebühr
60 l | ohne Service | 24,04 € |
60 l | Service normal | 51,36 € |
60 l | Service erhöht | 72,36 € |
80 l | ohne Service | 32,04 € |
80 l | Service normal | 59,36 € |
80 l | Service erhöht | 80,36 € |
120 l | ohne Service | 48,08 € |
120 l | Service normal | 75,40 € |
120 l | Service erhöht | 96,40 € |
240 l | ohne Service | 96,20 € |
240 l | Service normal | 131,36 |
240 l | Service erhöht | 158,40 € |
2.200 l | Service normal | 881,92 € |
4.600 l | Service normal | 1.844,04 € |
Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren
Auf Antrag des Gebührenpflichtigen kann die Benutzungsgebühr eines jeden Jahres in einem Jahresbetrag entrichtet werden, sofern der Antrag bis zum 30.09. des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt wurde.
Neuaufstellung/ Umbestellung von Restmüllbehältern und Biotonnen
Für die Veranlassung von Abfallbehälteränderungen nach einem Eigentumswechsel (z. B. die Bestellung eines größeren Restmüllbehälters) genügt zunächst die Vorlage des notariellen Kaufvertrages. Hier genügen die (zumeist ersten vier) Seiten des Kaufvertrages, aus denen der alte und zukünftige Eigentümer sowie die Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück) zu ersehen sind.
Bitte beachten Sie jedoch dringend, dass nachträglich die Einreichung des Grundbuches erforderlich ist, damit wir den Eigentumswechsel vollständig bearbeiten können.
Bei Anträgen auf Neuaufstellung oder Reduzierung von Behältern ist zu berücksichtigen, dass das satzungsgemäße Mindestvolumen eingehalten wird. Soweit auf Grundstücken Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen und Papier, Glas, Leichtverpackungen, stoffgleiche Nichtverpackungen getrennt und über die hierfür vorgesehenen Sammelsysteme entsorgt werden, muss pro Bewohner/in ein Behältervolumen für Restmüll von 20 l pro Woche vorgehalten werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Mindestvolumen durch Nachweis eines geringeren Entsorgungsbedarfes auf 15 bzw. 10 Liter je Bewohner/in pro Woche zu reduzieren. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Abfallentsorgungssatzung.
Meldung von Leerständen
Werden eine oder mehrere Nutzungseinheiten voraussichtlich mindestens einen Kalendermonat ununterbrochen nicht genutzt (Leerstand), so entfällt die Grundgebühr ab dem Ersten des Monats, der auf den Beginn des tatsächlichen Leerstandes folgt, sofern der/die Gebührenschuldner/in die Befreiung von der Grundgebühr mindestens 14 Tage zuvor bei der WBD-AöR schriftlich unter Beifügung von Nachweisen hinsichtlich des Leerstandes beantragt hat. Hinsichtlich einer damit einhergehenden Reduzierung des Restmüllbehältervolumens gelten die Hinweise des Abschnittes „Neuaufstellung/Änderung von Restmüllbehältern und Biotonnen“ entsprechend.
Standplatzanforderungen
Die Standplätze der Abfallbehälter müssen über eine ordnungsgemäße Zuwegung verfügen, d.h. bei Rolltonnen mindestens eine Breite von 1,20 m und bei Abfallgroßbehältern mindestens eine Breite von 1,50 m aufweisen.
Stellplätze und Transportwege müssen mit einem harten, dauerhaften und leicht zu reinigenden Bodenbelag versehen sein, der das Absetzen und Abrollen der Abfallbehälter ohne Beschädigung aushält.
Weitere Informationen über den Stellplatz des Abfallbehälters oder zur Abfallentsorgung in Duisburg können Sie der Abfallentsorgungssatzung entnehmen.
Servicetypen
Restmüll
- ebenerdiger Standplatz
- Transportweg zur öffentlichen Straße: max. 25 m
- bei Tonnenschränken: Unterkante max. 5 cm über Transportweg, unverschlossen
- Stellplätze in Kellern mit einer Hebebühne, die einen Motorantrieb hat und deren Bodenfläche in hochgefahrenem Zustand mit dem weiteren Transportweg in gleicher Höhe liegt, sind nur zugelassen für Abfallbehälter mit höchstens 120 l Volumen
- Transportweg bis zur öffentlichen Straße: über 25 m
- Kellerstandplatz mit handbetriebenem Aufzug
- Kellerstandplatz mit maschinell betriebenen Aufzug, wenn der weitere Transportweg nicht in gleicher Höhe liegt
- Standplatz in nicht direkt zugängigen Innenhöfen, Transport durch Flure
- Standplatz im Keller, Transport über Kellertreppe
Biotonne
Servicetyp 1: normaler Aufwand
- Ebenerdiger Standplatz
- Transportweg bis zur öffentlichen Straße max. 25 m
Servicetyp 2: erhöhter Aufwand
- Ebenerdiger Standplatz
- Transportweg bis zur öffentlichen Straße über 25 m