Sperrgut Wohnungswirtschaft

Was zum Sperrgut gehört, Termin vereinbaren und weitere Services.

Gerne holen wir Sperrgut aus Haushalten kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach vorheriger Terminvereinbarung ab. 

Stellen Sie Ihr Sperrgut bitte am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr am Straßenrand bereit. Elektro-/ Metallgegenstände und Sperrgut bitte etwas separat stellen, da die Abholung durch gesonderte Fahrzeuge erfolgt.

Termine können Sie telefonisch unter (0203) 283 - 5000 oder hier online anmelden.
Soll es schneller gehen bieten wir auch den kostenpflichtigen Sperrgut-Express-Service an:

Sperrgut-Express-Service
Auf Wunsch holen wir Ihr Sperrgut, das bis 12.00 Uhr telefonisch angemeldet wird, gegen eine Gebühr von 30,- € bereits am nachfolgenden Tag ab (Sperrgut-Express-Stufe 1).
Die Express-Termine werden nur von montags bis freitags vergeben. Samstag wird kein Express-Service gefahren.

Sperrgut, dass bis 10.00 Uhr angemeldet wird, wird gegen eine Gebühr von 60,- € noch am gleichen Tag abgeholt (Sperrgut-Express-Stufe 2).

Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Ausnahmefällen vorkommen kann, dass kein Express-Termin zur Verfügung steht. 
Die Vereinbarung eines Expresstermins ist ausschließlich telefonisch möglich.

Benötigen Sie Hilfe beim Heraustragen des Sperrguts? Wir helfen Ihnen gerne!

Heraustrage-Service
Gerne tragen wir (2 - 3 Mitarbeiter) Ihr Sperrgut aus Ihrer Wohnung für 50,- € je angefangene halbe Stunde. Werden andere Abfälle als Sperrgut mitgenommen, werden diese kostenpflichtig abgerechnet.

Der Heraustrage-Service ist auf 1 Std. begrenzt. Sollte der Aufwand größer sein, haben Sie die Möglichkeit einen zweiten Termin zu buchen oder unseren Entrümpelungsservice in Anspruch zu nehmen.    

Bitte beachten Sie, dass wir eine Vorlaufzeit von zwei Werktagen benötigen.

Wir bitten um Verständnis, dass es in Ausnahmefällen vorkommen kann, dass kein Termin zur Verfügung steht.

Kostenlos abgeholt wird:

  • alte Möbel (Tisch, Bett, Schrank, ect.)
  • Blumenkästen (kein Asbestzement)
  • Fußleisten
  • Teppiche
  • Küchengeräte (Herd, Kühlschrank, Staubsauger, Waschmaschine, etc.)
  • Metall (z.B. Fahrräder)
  • Radiatoren
  • Spiegel
  • Unterhaltungselektronik (Fernseher, Radio, PC, Drucker usw.)

Sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte (zum Beispiel auch Möbelstücke oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen) fallen unter das ElektroG. Ist der elektrische Bestandteil fest eingebaut und nur schwer zu demontieren, ist das Gesamtprodukt ein Elektroaltgerät, zum Beispiel Spiegelschrank mit Beleuchtung oder Schuh mit Blinkbeleuchtung.

Kann der elektrische Bestandteil ausgetauscht oder demontiert werden, so ist nur der elektrische Bestandteil ein Elektroaltgerät.

Bei der Entsorgung über Sperrgut sind die elektrischen Bestandteile, sofern sie demontierbar sind, separat anzumelden. Es ist zum Beispiel der Schrank als Sperrgut, die demontierte LED-Beleuchtung als Altelektrogerät anzumelden.

Nicht abgeholt wird:

  • Bauholz
  • Bauschutt
  • Teile von Autos und Motorrädern
  • Schadstoffe (z.B. Behälter mit Farbresten)
  • Bauabfälle, wie z.B. Fenster, Türen, Rollladen, Wannen, Bretter, Waschbecken, Toilettenbecken usw.
  • Hausmüll
  • Tapeten
  • Laminat
  • Grünschnitt
  • Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen

Diese Gegenstände können (zum Teil kostenpflichtig) bei allen Recyclinghöfen der Wirtschaftsbetriebe abgegeben werden (außer Teile von Autos und Motorrädern).

Wir helfen Ihnen gerne:
Ein Anruf im KundenserviceCenter der Wirtschaftsbetriebe Duisburg unter 283-5000 genügt!

Wir beraten Sie gerne:

wohnungswirtschaftwb-duisburgde

Sperrgut anmelden