Eine der Grundlagen, die das Leben und Arbeiten in einer Stadt erst ermöglicht, ist eine funktionierende Stadtwässerung, die die ordnungsgemäße Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser sicherstellt.
Die Entsorgung des in privaten Haushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Schmutzwassers ist in einer Stadt wie Duisburg mit ihrer hohen Bevölkerungsdichte allein schon aus Gründen der Hygiene unabdingbar. Darüber hinaus weist Duisburg, wie es für eine Großstadt typisch ist, einen hohen Bebauungsgrad und damit verbunden einen hohen Anteil an versiegelten Flächen auf, auf denen Niederschlagswasser nicht versickern kann.
Damit dies auch im Falle von stärkeren Regenfällen nicht zu Behinderungen des öffentlichen Lebens und Beschädigungen an privatem und öffentlichem Eigentum führt, sorgt die Stadtentwässerung auch für die Ableitung des Niederschlagswassers.
Damit gewährleistet ist, dass die Stadtentwässerung diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann, ist es notwendig, das städtische Kanalnetz ständig in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten.
Hierbei fällt dem Bereich Planung bei der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR eine zentrale Rolle zu. In diesem Fachgebiet wird die Planung für alle Baumaßnahmen vorgenommen, die der Sanierung oder Erweiterung des Kanalnetzes dienen.
Erweiterungen des Kanalnetzes sind beispielsweise notwendig, um neu erschlossene oder zu erschließende Gewerbe- oder Wohngebiete an die Stadtentwässerung anzuschließen. Ebenso sind solche Erweiterungen notwendig, wenn bereits vorhandene Erschließungsgebiete erweitert oder ausgebaut werden.
Sanierungsmaßnahmen werden im Gegensatz hierzu notwendig, wenn bei der kontinuierlichen Überprüfung des bestehenden Kanalnetzes festgestellt wird, dass es in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Unterschieden wird zwischen baulichen und hydraulischen Sanierungsmaßnahmen. Bauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dabei der Ausbesserung von schadhaften Stellen im Kanal und werden punktuell bis hin zur kompletten Erneuerung einer Kanalhaltung (Abschnitt eines Kanals zwischen zwei Inspektionsschächten) vorgenommen. Die Lokalisierung des baulichen Sanierungsbedarfs erfolgt im Rahmen der ständig durchgeführten Kanal-TV-Inspektionen, bei denen die Kanäle mit einer Kamera befahren werden.
Im Unterschied zu den baulichen Sanierungsmaßnahmen dienen die hydraulischen Sanierungsmaßnahmen dazu sicherzustellen, dass das Kanalnetz über ein den Regeln der Technik entsprechendes Aufnahmevolumen verfügt.
Diese Sanierungsmaßnahmen erfolgen auf der Grundlage der Generalentwässerungspläne (GEP). Bestandteil dieser Pläne ist sowohl eine Bestands- als auch eine Sanierungsrechnung.
In der Bestandsrechnung wird die gegenwärtig vorhandene Situation des Kanalnetzes dargestellt und damit eventuell vorhandene Engpässe aufgezeigt, an denen sich ein Sanierungsbedarf ablesen lässt. Die Sanierungsrechnung weist dann die aufgrund des vorhandenen Sanierungsbedarfes notwendigen Baumaßnahmen aus.
Sowohl für die Erweiterung als auch für die Sanierung des Kanalnetzes erstreckt sich die Planung, von der Ermittlung der Grundlagen bis zur Fertigung der Entwurfs- und Ausführungspläne (HOAI Leistungsphasen 1 bis 5).