Straßenreinigung
Wie funktioniert die Straßenreinigung?
Wer reinigt?
Jede öffentliche Straße im Duisburger Stadtgebiet ist je nach Verkehrsaufkommen, Art der Straße, der Bebauung und der Verschmutzung in eine Reinigungsklasse eingestuft. Die Reinigungsklassen zeigen auf, durch wen und wie oft die Fahrbahn und der Gehweg zu reinigen sind. Dies reicht von der kompletten Reinigung durch die Anlieger (Klasse A) bis zur mehrmaligen Reinigung pro Woche durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg auf stark befahrenen und verschmutzten Straßen (Klasse G).
Unter bestimmten Umständen können die Anlieger ihre Straße auch selbst reinigen. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass sich alle Anlieger einer Straße einig sind und die Verpflichtungen auch von allen Anliegern übernommen werden. Der Rat der Stadt entscheidet einmal im Jahr über entsprechende Anträge.
Wie wird gereinigt?
In erster Linie geht es um die Verkehrssicherheit auf den Straßen. Wichtig ist vor allem die Beseitigung von Abfällen und sonstigem Unrat und nicht die besenreine Säuberung der Straßen und Gehwege!
Wohin mit dem Kehricht?
Den Kehricht entsorgen Sie nach der Reinigung bitte über Ihre Abfallbehälter . Kehricht und Laub dürfen auf keinen Fall in den Rinnstein gekehrt werden. Dies könnte den Wasserablauf behindern und die Sinkkästen (Gullys) verstopfen.
Was kann ich tun?
Jeder Einzelne kann etwas zur Sauberkeit unserer Stadt beitragen. Abfälle gehören in die Abfallbehälter, nicht auf die Straßen oder in die Grünflächen! Die Beseitigung von wilden Müllkippen verursacht jährlich immense Kosten. Das muss nicht sein! Parkende Fahrzeuge erschweren die Reinigung des Rinnsteins. Durch verkehrslenkende Maßnahmen (z.B. wechselseitige Reinigung an den Reinigungstagen) kann die Reinigung erleichtert werden.
Es geht jedoch nicht ohne Ihre Mithilfe. Parken Sie Ihr Fahrzeug an den Reinigungstagen nach Möglichkeit nicht dort, wo gereinigt werden soll.
Laubsammlung - Wer fegt?
Das Laub muss derjenige zusammenfegen, der auch für die Reinigung der Fahrbahn bzw. des Gehweges verantwortlich ist. Bei den Reinigungsklassen A, B, D, F1 und G1 müssen also die Anwohner auch das Laub zusammenfegen.
Wohin mit dem Laub?
Das Laub darf auf keinen Fall in den Rinnstein gekehrt werden. Laub lässt sich prima im eigenen Garten kompostieren. Die Wirtschaftsbetriebe nehmen aber auch gerne Ihr Laub kostenlos auf den Recyclinghöfen an.
Bei der Laubsammlung im Herbst werden mit Laub befüllte Säcke auch vom Straßenrand abgeholt.
Kann die Reinigung ausfallen?
Reinigungen können vor allem im Winter ausfallen, da der Winterdienst zu den Aufgaben der Stadtreinigung gehört. Da die Beseitigung von Schnee und Eis für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung ist, hat dies Vorrang vor der normalen Straßenreinigung. Sie kann daher in diesen Zeiten nicht im gewohnten Umfang durchgeführt werden.
Die dann nicht durchgeführte Reinigung ist nicht als Ausfall im Sinne der Straßenreinigungssatzung nach § 10 Abs. 2 zu sehen. In der jeweiligen Jahreskalkulation der Straßenreinigungsgebühren werden saisonbedingte Ausfälle bereits berücksichtigt.
Auch in der Laubzeit kann es bei der wechselseitigen Reinigung zu Verzögerungen bzw. kurzfristigen Umstellungen auf eine beidseitige Reinigung kommen.
Erstattung
Bei vorübergehenden Unterbrechungen oder Einschränkungen (z. B. wegen Straßenbauarbeiten) der unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse geschuldeten Straßenreinigung haben die Gebührenpflichtigen einen Anspruch auf Gebührenerstattung. Voraussetzung ist, dass dabei ein zusammenhängender Zeitraum von mindestens vier Wochen überschritten wird. Bei Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt wird die Straßenreinigung in der Regel lediglich in Form der Winterwartung durchgeführt. Solche saisonbedingten Ausfälle werden bereits bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt und führen nicht zur Erstattung von Straßenreinigungsgebühren. Insbesondere parkende Fahrzeuge am Straßenrand sind kein Erstattungsgrund. In der Rechtsprechung ist anerkannt, "dass bestimmte Unvollkommenheiten der Reinigung als gegeben hinzunehmen sind". Hierzu gehören insbesondere Reinigungslücken aufgrund parkender Fahrzeuge. Deshalb bitten wir Sie: Parken Sie Ihr Fahrzeug an den Reinigungstagen nach Möglichkeit nicht dort, wo gereinigt werden soll. Parkende Fahrzeuge erschweren die Reinigung des Rinnsteins.
Da Straßenreinigungsgebühren nicht für die Reinigung eines bestimmten Straßenabschnittes erhoben werden, führen Ausfälle auf Teilstücken der Straße nicht zu einem Erstattungsanspruch. Maßgeblich ist das Reinigungsergebnis auf der gesamten Straße.
Ausfälle beim Winterdienst führen nicht zu einem Erstattungsanspruch gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Die Erhebung der Gebühren ist rechtmäßig, wenn Winterdienst als solcher im Stadtgebiet stattgefunden hat. So ist durch Vorhaltekosten (Material, Geräte etc.) die Gebührenpflicht bereits entstanden, auch wenn keine konkreten Winterdienstleistungen erbracht wurden.
Die Erstattung der Straßenreinigungsgebühren kann vom Gebührenpflichtigen, der die Gebührenpflicht erfüllt hat, beantragt werden. Sonstige Antragsteller (z. B. Mieter oder Pächter) müssen eine schriftliche Vollmacht des Gebührenpflichtigen vorlegen. Ein schriftlicher Antrag ist zwingend erforderlich. Ansprüche sind innerhalb der satzungsgemäßen Frist schriftlich bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg geltend zu machen. Im Falle der Erstattung werden immer volle Monatsbeträge erstattet.
Wechselseitige Reinigung
Jede Straße ist je nach Verkehrsaufkommen, Art der Straße, der Bebauung und der Verschmutzung in eine Reinigungsklasse eingestuft. Diese zeigt, wer wie oft die Fahrbahn oder den Gehweg reinigt.
Zugeparkte Straßenränder erschweren immer mehr eine ordnungsgemäße maschinelle Reinigung der Fahrbahn.
Daher wird in Duisburg für Straßen in Reinigungsklasse B die wechselseitige Reinigung eingeführt.
Wechselseitige Reinigung in Reinigungsklasse B
Auf diesen Straßen sind die Anliegerinnen und Anlieger für die Gehwegreinigung zuständig, die Fahrbahnreinigung erfolgt einmal wöchentlich durch die Wirtschaftsbetriebe.
Die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger wurden per Flyer über den Start der wechselseitigen Reinigung und über Reinigungstag und -zeitraum informiert.
Die Reinigung der Straßen wird dann pro Straßenseite einmal in der Woche an zwei unterschiedlichen Wochentagen wechselseitig vorgenommen. Einmal für die Seite der geraden Hausnummer und einmal für die Seite der ungeraden Hausnummer. Dabei haben die Anliegerinnen und Anlieger die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf der gegenüberliegenden Straßenseite abzustellen.
Da umliegende Straßen ebenfalls in die wechselseitige Reinigung mit einbezogen werden, möchten wir Sie bitten, Ihr Fahrzeug jeweils in Ihrer Straße auf der nicht zu reinigenden Straßenseite zu parken.
Hiermit ermöglichen Sie uns, dass unsere Straßenreinigungsfahrzeuge problemlos den Fahrbahnrand bzw. die Parktaschen reinigen können.
Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, die Straßenreinigung und somit auch die Sauberkeit auf Ihrer Straße zu verbessern.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.