Pflichtanschluss für Gewerbetriebe
Gesetzes- und satzungskonforme Entsorgung Ihres gewerblichen Restabfalls
Ob kleiner Imbiss oder Großgewerbe - alle nicht privaten Einrichtungen, also gewerbliche Abfallerzeuger wie Mieter oder Pächter, müssen an die kommunale Restmüllabfuhr angeschlossen sein.
Das dafür notwendige Behältervolumen wird je nach der gewerblichen Branche und spezifischen Kennzahlen ermittelt. Ausschlaggebend dabei ist die Art des gewerblichen Betriebes oder der Einrichtung sowie die Anzahl der Beschäftigten.
Die nachfolgende Tabelle gilt als Basis zur Berechnung des Mindestbehältervolumens je Gewerbe:
Branche | Berechnungsmaßstab (pro Woche) |
---|---|
Kliniken, Pflege-/ Kinderheime u.ä. Einrichtungen | 6 Liter pro Bett |
Schulen, Fachhochschulen, KITAS u.ä. Einrichtungen | 1,5 Liter pro Schüler/ Student bzw. betreutem Kind |
Öfftl. Sowie private Verwaltungen, Geldinstitute, Versicherungen, med. Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen | 5,5 Liter pro Beschäftigten |
Schank- und Speisewirtschaften | 20 Liter pro Beschäftigten |
Beherbergungsbetriebe | 3 Liter pro Bett |
Lebensmitteleinzel- und Großhandel | 22 Liter pro Beschäftigten |
Sonstigem Einzelhandel- und Großhandel | 10 Liter pro Beschäftigten |
Industrie-/ Handwerksbetriebe sowie sonstige Gewerbe | 10 Liter pro Beschäftigten |
Zu den Beschäftigte zählen alle in einem Betrieb Tätigen (Arbeitnehmer, Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende und Zeitarbeitskräfte).
Beschäftigte, die weniger als die branchenübliche Arbeitszeit (Arbeitszeit pro Tag von 8 Stunden) beschäftigt sind, werden bei der Veranlagung in Vollzeitstunden umgerechnet (Vollzeitäquivalente).
Abfallrechner
Mit unserem Abfallrechner können Sie sich einen schnellen Überblick über Ihr benötigtes Volumen verschaffen: https://meine-wbd.de/de/calculator
Bitte beachten Sie:
Für die Bestellung der Abfallbehälter für Restmüll, Altpapier, Wertstoffe oder Bioabfälle benötigen wir in jedem Fall einen schriftlichen Antrag über den Grundstückseigentümer.
Alternativ kann der Antrag auch von dem Gewerbetreibenden gestellt werden. Dazu ist aber eine zusätzliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers notwendig.
Gerne beraten wir Sie zum rechtssicheren Anschluss an die Abfallentsorgung in Duisburg und stellen Ihnen bedarfsoptimierte Sammelgefäße zur Verfügung.
Kontakt:
Ann-Katrin Berr (0203) 283 - 94450
Melanie Marten (0203) 283 - 5529
E-Mail: sosa@wb-duisburg.de

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