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Pflichtanschluss für Gewerbetriebe

Gesetzes- und satzungskonforme Entsorgung Ihres gewerblichen Restabfalls

Ob kleiner Imbiss oder Großgewerbe - alle nicht privaten Einrichtungen, also gewerbliche Abfallerzeuger wie Mieter oder Pächter, müssen an die kommunale Restmüllabfuhr angeschlossen sein. 

Das dafür notwendige Behältervolumen wird je nach der gewerblichen Branche und spezifischen Kennzahlen ermittelt. Ausschlaggebend dabei ist die Art des gewerblichen Betriebes oder der Einrichtung sowie die Anzahl der Beschäftigten. 

Die nachfolgende Tabelle gilt als Basis zur Berechnung des Mindestbehältervolumens je Gewerbe:

BrancheBerechnungsmaßstab (pro Woche)
Kliniken, Pflege-/ Kinderheime u.ä. Einrichtungen6 Liter pro Bett
Schulen, Fachhochschulen, KITAS u.ä. Einrichtungen1,5 Liter pro Schüler/ Student bzw. betreutem Kind
Öfftl. Sowie private Verwaltungen, Geldinstitute, Versicherungen, med. Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen5,5 Liter pro Beschäftigten
Schank- und Speisewirtschaften20 Liter pro Beschäftigten
Beherbergungsbetriebe3 Liter pro Bett
Lebensmitteleinzel- und Großhandel22 Liter pro Beschäftigten
Sonstigem Einzelhandel- und Großhandel10 Liter pro Beschäftigten
Industrie-/ Handwerksbetriebe sowie sonstige Gewerbe10 Liter pro Beschäftigten

Zu den Beschäftigte zählen alle in einem Betrieb Tätigen (Arbeitnehmer, Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende und Zeitarbeitskräfte).

Beschäftigte, die weniger als die branchenübliche Arbeitszeit (Arbeitszeit pro Tag von 8 Stunden) beschäftigt sind, werden bei der Veranlagung in Vollzeitstunden umgerechnet (Vollzeitäquivalente).

Abfallrechner
Mit unserem Abfallrechner können Sie sich einen schnellen Überblick über Ihr benötigtes Volumen verschaffen: https://meine-wbd.de/de/calculator

Bitte beachten Sie:

Für die Bestellung der Abfallbehälter für Restmüll, Altpapier, Wertstoffe oder Bioabfälle benötigen wir in jedem Fall einen schriftlichen Antrag über den Grundstückseigentümer.

Alternativ kann der Antrag auch von dem Gewerbetreibenden gestellt werden. Dazu ist aber eine zusätzliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers notwendig. 
Gerne beraten wir Sie zum rechtssicheren Anschluss an die Abfallentsorgung in Duisburg und stellen Ihnen bedarfsoptimierte Sammelgefäße zur Verfügung.

Kontakt:
Ann-Katrin Berr (0203) 283 - 94450
Melanie Marten (0203) 283 - 5529
E-Mail: sosa@wb-duisburg.de

Müllgroßbehälter für  Restmüll

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