
WBD-AöR
Abfallarten - Gewerbe, Handel und Industrie
(Alt-)Akten- und Datenträgervernichtung
Akten, Dokumente und Datenträger, insbesondere mit personen- oder unternehmensbezogenen Daten, werden von uns sicher, schnell und datenschutzkonform entsorgt und durch unseren zertifizierten Partner nach DIN 66399 vernichtet.Dabei verfahren wir nach den folgenden Normen:
Schutzklasse 2, Sicherheitsstufe P-3
Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P-4 (für besonders schutzbedürftige Informationen, wie Patienten- oder Mandantendaten)Bei einer einmaligen Beauftragung oder Archiventsorgung stellen wir abschließbare Container mit Deckel und einem Fassungsvolumen von 5,5m3, 7m3 oder 10m3 zur Verfügung.
Bei regelmäßiger Aktenvernichtung stellen wir roll- und abschließbare Behältnisse mit 240l oder 415l Fassungsvermögen zur Verfügung.
Bei Bedarf stellen wir auch Personal zur Räumung des Archivs.
Wir beraten Sie gerne - auch bei Ihnen vor Ort!
Kontakt: (0203) 283 - 7944
Holzabfälle
Nach der Altholzverordnung (AltholzV) werden Holzabfälle in Kategorien eingeteilt:A1: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Holz, das nicht mit fremden Stoffen verunreinigt ist.
Beispiele sind: Euro- und Einwegpaletten, Obststiegen, Kabeltrommeln (nach 1989), Industrieresthölzer, Massivholzmöbel, Schalungen von Baustellen.
A2: Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Beispiele sind: Gebrauchtmöbel aus furnierten Spanplatten und Bauspanplatten
A3: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung oder ein Gemisch aus den Kategorien A1-A3.
Beispiele sind: Gebrauchtmöbel und -küchen, die mit PVC-Beschichtungen und ähnlichem versehen sind.
A4: Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz sowie Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A1, A2 oder A3 zugeordnet werden kann. Hiervon ausgenommen ist PCB-Altholz!
In der Regel ist es witterungsbeständiges Holz.
Beispiele sind: Fenster, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
PCB-Altholz: Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung enthält und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten.
PCB-Altholz ist grundsätzlich als gefährlicher Abfall zur Beseitigung einzustufen.
Für alle Holzsorten stellen wir Absetz- oder große Abrollcontainer bereit.
Altmetalle
Wir nehmen Eisenschrotte, wie Blechschrott, Mischschrotte, Stahlschrotte und Guss an.Außerdem nehmen wir Buntmetalle wie Kupfer, Messing, Blei, Zink, Aluminium, Edelstahl (auch VA) usw.
Zur Erfassung und Verwertung stellen wir Absetz- und Abrollcontainer auf.
Altreifen
Wir erfassen Ihre Altreifen (PKW oder LKW) mit und ohne Felge über Container.Bauschutt
Mit einer maximalen Kantenlänge von 50cm können folgende Stoffe im Bauschutt sein:
Mörtel, Backstein, Putz, (Dach-/Ton-/Beton-) Ziegel, Keramik, Marmor, Sandstein, Fliesen, Beton, Mauer-, Mörtel- und Zementreste, Estrich, Kacheln, Schutt, Klinker-, Natur- und Pflastersteine, Porzellan (z.B. Wasch- und Toilettenbecken) Blockstein, Naturschiefer oder Betonbruch.Nicht in den Bauschutt dürfen:
Bims, Gasbeton, Ytong, Gips, Rigips, Gipskartonplatten, Holz, Straßenaufbruch, Asphalt, schadstoffhaltige Baustoffe, Bau- und Abbruchabfälle mit asbesthaltigen Anhaftungen.Zur Entsorgung stellen wir Absetzcontainer von 5,5m3 oder 7m3 Fassungsvolumen zur Verfügung.
Bei Bedarf sind dieser zur einfacheren Befüllung mit einer Schubkarre mit einer Klappe ausgestattet.Bodenaushub
Bodenaushub besteht aus natürlich gewachsenen Böden und Gesteinen.Als Bodenaushub gilt nur reiner Boden aus Sand, Lehm, oder Kies sowie Ton- und Mutterboden.
Bei Grasboden muss die Grasnarbe nicht entfernt werden, aber Pflanzen, Wurzeln und Wurzelwerk gehören nicht dazu. Geringe Mengen von natürlichen Steinen können mit verwertet werden.
Bodenaushub darf nicht verunreinigt sein!
Durch Fette, Öle, Säuren, Laugen oder andere chemische Verbindungen verunreinigter Bodenaushub muss erst analysiert und entsprechend klassifiziert werden. Er darf nur auf bestimmten Bodendeponien entsorgt werden.
Elektroaltgeräte
Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte und am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen, damit sie umweltgerecht und hochwertig recycelt werden können.Elektro- und Elektronikgeräte enthalten neben wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder Stahlblech auch umweltschädliche Stoffe wie beispielsweise Blei oder Cadmium. Deshalb dürfen sie nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
Es gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Dazu gehören z.B.: Computer, Monitore, Geräte der Labor- und Medizintechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungsanlagen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Schleudern, Geschirrspülgeräte, Elektroherde
Elektrokleingeräte sind z.B.: elektronisch betriebene Spielgeräte (Spielekonsolen), Geräte der Unterhaltungselektronik (Fernseh-, Rundfunkgeräte), Anlagen der Informationstechnik, Elektrowerkzeuge, Beleuchtungsartikel, Uhren.
Dafür stellen wir kostenpflichtige Gitterboxen bereit oder holen die Geräte vor Ort ab.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle)
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle fallen im Gegensatz zum reinen Bauschutt bei Baumaßnahmen als Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen an. Mit diesem Container können Sie eine breitere Palette als beim Bauschutt entsorgen.Zur Gruppe der gemischten Bau- und Abbruchabfälle zählen z. B.:
Papier, Pappe und Tapetenreste
Rohre
Metalle wie z. B. Heizkörper, Träger und Moniereisen
Holzreste
Gips- und Rigipsplatten
Kunststoffe, Kunststofffolien und Eimer
Gummi
Teppichreste
Fettabscheider
Unter Fettabscheidern versteht man Anlagen oder Vorrichtungen zur Wasserreinigung, in denen Fette aus Wasser abgetrennt werden. Die Fettabscheider sind in erster Linie in Großküchen und Gaststätten im Einsatz. Sie unterliegen einer regelmäßigen Reinigung, Entsorgung und Funktionsprüfung nach DIN 4040.Über eine beauftragte Spezialfirma, mit einem entsprechenden Fahrzeug mit Saug- und Spüleinrichtung, können wir Ihnen diesen Gesamtservice anbieten.
Glasabfälle
Beim Glas muss zwischen Behälterglas und Flachglas unterschieden werden. Behälterglas kann über die Altglasiglus farbgetrennt in Weiß-, Grün- und Braunglas entsorgt werden.Für Flachglas, wie z. B. Fensterglas gibt es die Möglichkeit der sortenreinen Erfassung über einen Absetzcontainer oder die Entsorgung geringer Mengen über gemischte Bau- und Abbruchabfälle.
Drahtglas, Sicherheitsglas, Autoscheiben usw. können bei einer Getrennthaltung verwertet werden.
Grünabfälle
Als Grünabfälle können Astwerk und Zweige mit einem maximalen Durchmesser von 15 Zentimetern oder 30 Zentimeter Umfang, sowie Blumen, Blätter, Grünschnitt, Heckenschnitt, Laub, Mulch, Rasenschnitt, Stauden, Sträucher in unseren Containern entsorgt werden.Nicht entsorgt werden dürfen Boden und Erde, Plastikblumentöpfe, Metalle, Bauschutt, Steine, Wurzeln oder Äste, deren Durchmesser größer als 15 Zentimeter oder deren Umfang größer als 30 Zentimeter ist.
Für Grünabfälle stellen wir Absetz- oder Abrollcontainer bereit.
Krankenhausspezifische Abfälle
Abfälle, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens anfallen, wie z.B. Wundverbände, Gipsverbände, Windeln oder Einmalspritzen, müssen über Kunststoffsäcke oder -behälter gesondert gesammelt werden. Diese Einwegbehältnisse werden über unsere Umleerbehälter oder Container erfasst und zur Beseitigung in die Müllverbrennung gefahren.Kunststoffe und Folien
Was versteht man darunter? Entsorgung über Behälter? Umlade?Wie kann ich das einmalig entsorgen?
"Sortenrein erfasste Kunststofffolien oder Kunststoffabfälle aus Produktionsprozessen können wir gewinnbringend vermarkten. Dies rechnet sich allerdings nur, wenn regelmäßig größere Mengen sauberer Folien/Kunststoffe über Container erfasst werden."
Vorschlag: Bei größeren Mengen sauberer Folien/Kunststoffe, können diese über Container erfasst und gewinnbringend vermarktet werden.
Leuchtmittel
Papier / Pappe / Kartonage
Alle sauberen und trockenen Altpapiere wie Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Werbedrucksachen, Schreibpapier, Kataloge, Briefumschläge, Papiertüten, Kartons werden darunter erfasst.Nicht geeignet sind dagegen Tapetenreste, verschmutztes Papier (auch Hygienepapiere), beschichtete Papiere (z.B. Wachs- und Fotopapiere, grafisches Papier), Durchschreibe- und Blaupapier, Pergamentpapier, nasses Altpapier.
Die gängigsten Altpapiersorten sind Mischpapier und Kartonagen.
1.02 Mischpapier B12: gemischtes Papier und Kartonagen ohne Müllanteil, bis max. 40% Zeitungen, Illustrierte oder Kataloge usw.
1.04 Kartonagen B19: Gebrauchte Papier- und Kartonverpackungen, die mindestens 70% Wellpappe enthalten, Rest Vollpappe und Packpapier.
Speisereste - Fleisch und Knochen
Tierische Fette, Knochen, Fleischreste und Schwarten, die häufig in Metzgereien, landwirtschaftlichen Betrieben und weiterverarbeitenden Industrien anfallen, werden über fahrbare Kunststoffbehälter (120l oder 240l) erfasst und regelmäßig gegen saubere, gespülte Behälter ausgetauscht.
Sonderabfälle aus Gewerbe richtig entsorgt!Wir können Ihnen Lösungen für die Entsorgungen von Sonderabfällen anbieten.
Für die Entsorgung von Sonderabfällen stellen wir unter Anderem spezielle Behältnisse wie z.B. Spannringdeckelfässer oder ASP-Behälter bereit.Für u.a. nachfolgend aufgeführte Schadstoffe können wir Ihnen Entsorgungswege vorschlagen:
Asbesthaltige Baustoffe
Bitumenpapier / Teerpappe
Mineralfaserabfälle
Ölverunreinigte Betriebsmittel
Fettabscheider
Asbesthaltige Baustoffe
Für die Entsorgung Ihrer geringen Asbestabfälle stellen wir Ihnen offene oder gedeckelte Absetzcontainer zur Verfügung. Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, welche beim Umgang mit Asbest genauestens eingehalten werden müssen. Vor Beginn der Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, dass Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe zu untersuchen; er hat sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.
Verpackung, Verladung und Transport von Asbest und Asbestzement muss in staubdichter Folie oder so genannten Big-Bags (verschließbare Säcke aus Kunststofffasern) erfolgen.Was ist Asbest?
Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht im Wesentlichen aus Magnesiumsilikaten. Differenziert wird zwischen schwach gebundenen (Weichasbest) und fest gebundenen ( Asbestzement) Faserprodukten. Der festgebundene Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre vor allem in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere Weichasbest diente vor allem zu Isolations-, Dämm- und Feuerschutzzwecken (Dichtungsmaterial, Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen).Bitumenpapier / Teerpappe
Teerpappe oder Bitumenpapier ist mit Steinkohlenteer getränkte Pappe, in die grobkörniger Sand oder feiner Kies eingebracht wurde. Durch die Bitumenschicht zeichnet sich das Papier durch ein hohes Maß an Wasserdichtigkeit und ein geringes Maß an Wasserdampfdurchlässigkeit aus.Es fällt in erster Linie in der Bauwirtschaft aus der Isolierung von Flachdächern und einfachen Holzdächern an. Dieses Material gehört zu den überwachungsbedürftigen Abfällen und ist daher gesondert über einen Entsorgungsnachweis zu entsorgen.
Kohlenteerhaltige Bitumengemische
Unter kohlenteerhaltigen Bitumengemischen versteht man teerhaltigen Straßenaufbruch, der beim Ausbau von Straßen und Verkehrsflächen anfällt. Durch den Anteil von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gilt das Material als besonders überwachungsbedürftiger Abfall.
Daher muss für den Transport über Container ein Entsorgungsnachweis beantragt sein. Die Verwertung findet dann in speziellen Aufbereitungsanlagen stattMineralfaserabfälle
Dämmstoffe, die aus Mineralwolle bestehen, bezeichnet man als künstliche Mineralfaserabfälle (KMF-Abfälle). Ältere Produkte enthalten lungengängige und damit krebsverursachende Fasern. Seit dem 01.06.2000 dürfen in Deutschland nur noch Produkte ohne diese lungengängigen Fasern verarbeitet werden.Da bei der Gebäudesanierung nicht sicher nachweisbar ist, dass die KMF-Abfälle erst nach dem Stichtag hergestellt und eingebaut wurden, sind sie grundsätzlich als überwachungsbedürftige Abfälle einzustufen.
Dies bedeutet, dass für den Containertransport ein gültiger Entsorgungsnachweis vorzuliegen hat.Beim Umgang und dem Ausbau dieses Materials sind die technischen Richtlinien (TRGS 520) einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem das Verpacken des Materials für den Transport in festen, staubdichten Säcken, damit keine Freisetzung von gefährlichen Faserstäuben möglich ist.
Die benötigten Säcke stellen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung.
Ölverunreinigte Betriebsmittel
Zu den festen fett- und ölverunreinigten Betriebsmitteln gehören z.B. ölverunreinigte Putzlappen, Aufsaugmittel und Ölfilter.
Diese überwachungsbedürftigen Abfälle erfassen wir mit Abfallbehältern aus Metall mit einem Fassungsvolumen von 240 l oder 1.100 l.
Dazu muss auch ein gültiger Entsorgungsnachweis vorliegen.Die Leerung der Gefäße findet regelmäßig oder auf Abruf statt.
Speisereste - Küchen- und Speiseabfälle
Reste von Lebensmitteln, die bei der Zubereitung gastronomischer Speisen oder übriggebliebenes, gekochtes Essen überwiegend in Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen oder der Lebensmittelindustrie anfallen, werden über fahrbare Kunststoffbehälter (120l oder 240l) erfasst und regelmäßig gegen saubere, gespülte Behälter ausgetauscht.
Kontakt:
Tel.: (0203) 283 - 4001
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