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Korb mit Elektroaltgeräten

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Elektroaltgeräte

Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll!

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten vielfältige Schadstoffe. Sie dürfen daher nicht einfach über den Hausmüll entsorgt werden. Neuere Geräte sind deshalb auch mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Viele Elektroaltgeräte bestehen aus mehr als 100 verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen (Eisen, Kupfer, Gold etc.) gehören dazu auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie beispielsweise Cadmium, Blei und Quecksilber. Ihre unsachgemäße Entsorgung gefährdet Menschen und Umwelt, bei der fachgerechten Verwertung hingegen können vielfältige Rohstoffe zurückgewonnen und verwertet werden. Aus 14 t Elektroaltgeräten lässt sich etwa 1 t Kupfer zurückgewinnen. Zum Vergleich: Im Bergbau müssten dafür bis zu 1000 t Gestein bearbeitet werden.

Was muss bei der Rückgabe von alten Elektrogeräten beachtet werden?

Alte Elektrogeräte dürfen – genau wie Batterien und Akkus – nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Bitte geben Sie Ihre ausrangierten Elektrogeräte an unseren Recyclinghöfen oder im Einzelhandel ab. Vor der Abgabe Ihrer Elektro-Altgeräte, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, müssen leicht entnehmbare Batterien und/oder Akkus unbedingt entfernt werden, damit diese gesondert verwertet werden können.

Denken Sie daran, zu Ihrem eigenen Schutz Ihre persönlichen Daten und gespeicherten Zugänge von Handys, Tablets, Laptops oder PCs zu löschen!

Welche Geräte fallen unter das ElektroG?

Es fallen sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte (zum Beispiel auch Möbelstücke oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen) unter das ElektroG. Ist der elektrische Bestandteil fest eingebaut und nur schwer zu demontieren, ist das Gesamtprodukt ein Elektroaltgerät, zum Beispiel ein Spiegelschrank mit Beleuchtung oder Schuh mit Blinkbeleuchtung. Kann der elektrische Bestandteil ausgetauscht oder demontiert werden, so ist nur der elektrische Bestandteil ein Elektroaltgerät, das restliche Produkt muss separat entsorgt werden. Geräte, deren elektrische Bestandteile ausgebaut oder ausgetauscht werden können, müssen dann auch getrennt nach Elektroschrott und als Sperr- oder Restmüll entsorgt werden.

Abgabe an den Rücknahmestellen

Liefern Sie Ihre Elektro-Altgeräte einfach an einem unserer vier Recyclinghöfe an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Sperrgutabfuhr die Geräte zur Abholung anzumelden. Kleinere Geräte können auch über die e-Tonne (s. unten) entsorgt werden und Kleinstgeräte (z. B. Mobiltelefone) nimmt auch das Schadstoffmobil an.

Gesetzliche Vorgaben

Welche Regeln für die Rückgabe von Elektrogeräten gelten, regelt seit 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Ab dem 1. Januar 2026 tritt die Novelle des ElektroG in Kraft, welches gewisse Regeln und Richtlinien noch einmal verschärft und verdeutlicht. Die EU fordert eine Sammelquote von 65 %, in Deutschland werden jedoch bisher nur gut 38 % aller Elektroaltgeräte zurückgegeben – hier besteht also noch Nachholbedarf. Die Gesetzesnovelle soll die Quote langfristig steigern, indem Elektrogeräte häufiger getrennt entsorgt und sachgemäß recycelt werden. Außerdem sollen so Brandrisiken durch falsch entsorgte Batterien verringert werden.

Die wichtigsten neuen Regelungen des ElektroG im Überblick

  • Alle Verkaufsstellen von E-Zigaretten, Mehrweg-Vapes oder Tabakerhitzern müssen Altgeräte zurücknehmen – unabhängig davon, ob der Kunde auch ein neues Gerät kauft oder nicht.

  • Die Händler werden vermehrt in die Pflicht genommen: Händler mit einer Verkaufsfläche über 400 Quadratmetern und auch Onlineshops, deren Versandfläche über 400 Quadratmeter beträgt, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch, wenn der Kunde beim Händler kein neues Elektrogerät kauft.

  • Die Kennzeichnungspflicht wird verschärft: Hersteller müssen deutlicher darauf hinweisen, dass Elektrogeräte nicht über den Restmüll entsorgt werden dürfen und ihre Waren entsprechend kennzeichnen. – beispielsweise durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Kunden müssen zudem über die Rückgabemöglichkeit im Geschäft oder beim Händler sichtbar informiert werden.

  • An kommunalen Sammelstellen wie Recyclinghöfen dürfen die Elektrogeräte künftig nicht mehr durch den Nutzer selbst entsorgt werden. Die Annahme und Sortierung erfolgt bei Kleingeräten oder batteriebetrieben Geräten wie Lampen, Bildschirme oder Monitore durch das geschulte Fachpersonal der Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Photovoltaik-Elemente oder Wärmeträger dürfen nur noch unter Aufsicht in den entsprechenden Sammelbehältern entsorgt werden. Damit sollen Fehlentsorgungen von batteriebetriebenen Geräten bzw. die Fehlentsorgung von Batterien verringert werden.

Die sechs Sammelgruppen

Ob Kühlschränke, Laptops oder Bügeleisen: Sowohl große als auch kleine Elektro-Altgeräte werden von uns kostenlos entgegengenommen und in sechs Sammelgruppen erfasst. Diese werden auf dem Recyclinghof getrennt gesammelt. Es gibt folgende Sammelgruppen:

  • Wärmeüberträger, Kühlgeräte

  • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten

  • Lampen

  • Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte)

  • Geräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt

  • Photovoltaikmodule

Was passiert mit Ihren alten Elektrogeräten?

Wir sorgen dafür, dass die von Ihnen zurückgegebenen Elektroaltgeräte fachgerecht in Sammelgruppen erfasst werden. Danach werden sie zu einer Erstbehandlungsanlage transportiert, wo zuerst die Schad- und Störstoffe zur Vorbereitung für die mechanische Aufbereitung entfernt werden. Bei der mechanischen Aufbereitung der schadstofffreien Elektro-Altgeräte werden wichtige Sekundärrohstoffe separiert, um neue Produkte herzustellen. Nach der Aufbereitung noch verbleibende Reststoffe werden energetisch verwertet. Das heißt, dass Ihre alten Elektrogeräte letzten Endes ein „zweites Leben“ bekommen, da sie auch für die Herstellung neuer Produkte genutzt werden.

Verwertung

  • Entfernung gefährlicher Stoffe: Die enthaltenen Schad- und Störstoffe (wie z. B. quecksilberhaltige Stoffe, Flammschutzmittel oder Kühlmittel) werden aus den Geräten entfernt. Teilweise sind die Stoffe verwertbar, teilweise müssen sie fachgerecht entsorgt werden.

  • Mechanische Aufbereitung: In den Folgeprozessen werden die Altgeräte, die keine Störstoffe enthalten bzw. bei denen diese bereits entfernt wurden, weiterverarbeitet. Wie geschieht das? Mit Hilfe von Zerkleinerungsprozessen, durch welche die wichtigen Rohstoffe wie z. B. Eisen, Kupfer, Aluminium, Zink und Kunststoffe separiert werden.

  • Recycling: Gewonnene Materialien werden z.B. an Metallhütten weiterverkauft und gelangen auf diese Weise wieder in den Produktzyklus. Wichtige Rohstoffe, die aus Ihrem Elektro-Altgerät gewonnen werden können, sind zum Beispiel Eisen, Kupfer, Aluminium, Zink, Seltene Erden, Gold und Kunststoffe.

Gut zu wissen!

Ferner dürfen Elektroklein- und -großgeräte nach dem ElektroG nicht von gewerblichen Sammlern mitgenommen werden. Gemäß § 9 Abs. 9 ElektroG kann sowohl der Erlass einer Untersagungsverfügung als auch das Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens in Betracht kommen. Damit soll eine hochwertige, umweltschonende und flächendeckende Entsorgung gewährleistet werden. Die teilweise erzielbaren Erlöse werden wie die Kosten für die Sammlung mit den Abfallgebühren verrechnet.

Für ausrangierte Laptops und Tablets gibt es auch noch eine weitere Abgabestelle: Das weltweit tätige ehrenamtliche Netzwerk möchte Kindern im In- und Ausland digitale Teilhabe ermöglichen. Labdoo nimmt diese Spenden entgegen und stattet die nicht mehr genutzten Laptops und Tablets mit Bildungssoftware aus.