Abfallvermeidung

Der beste Abfall ist derjenige, der erst gar nicht entsteht.

Die Vermeidung von Abfällen steht in der Abfallhierarchie nach EU-Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG-AbfRRL), dem § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz – LKrWG) an oberster Stelle.

Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 

1. Vermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
5. Beseitigung.

Mit der anstehenden Anpassung des Landesabfallgesetzes wird es expliziter politischer Wille vermehrt auf Abfallvermeidung und Recycling vor Ort, Reparaturnetzwerke, Tauschbörsen, Gebrauchtwarenkaufhäuser etc. hinzuweisen und diese zu unterstützen.

Wer das Thema inhaltlich vertiefen möchte, kann sich unter den folgenden Links unseren Nachhaltigkeitsbericht, die Abfallbilanz und das Abfallwirtschaftskonzept anschauen.