Abfallarten
Die Abfallarten auf einen Blick
Für Akten und Datenträger bieten wir die sichere Vernichtung datensensibler Papiere, inklusive Zertifikat, gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Für die regelmäßige Aktenvernichtung können wir Ihnen roll- und abschließbare Behältnisse mit 240 l oder 415 l Fassungsvermögen zur Verfügung stellen.
Für eine Archiventsorgung können abschließbare 7 cbm oder 10 cbm Container mit Deckel aufgestellt werden.
Altholz wird zur Erfassung und Verwertung über die Altholzverordnung in verschiedene Kategorien unterteilt. Wir unterscheiden daher wie folgt:
Kategorie I
Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Holz, wie Bretter, Verschalungshölzer, Paletten, Kisten, sauber und unbehandelt.
Kategorie II und III
Altholz, das verleimt, lackiert, beschichtet ist, ohne Holzschutzmittel oder halogenorganischen Verbindungen, wie Panelen, Decken- oder Wandvertäfelung, Tischlerplatten.
Kategorie III
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen.
Kategorie IV
Altholz, das mit Holzschutzmitteln behandelt ist, wie Bahnschwellen, Jägerzäune, Leitungsmasten.
Alle Holzsorten entsorgen wir über Absetz- oder große Abrollcontainer.
Zur Erfassung und Verwertung von Altmetallen stellen wir Container auf.
Verwertbar sind z. B.:
Badewannen
Heizkörper
Heizungsrohre
Öfen (ohne Schamotte und Asbest)
Gasherde
Fahrräder
Rohrleitungen
Bleche
Eimer
Regalträger
Maschendraht
Wir nehmen Ihre Altreifen (PKW oder LKW) mit und ohne Felge über Container oder über eine direkte Anlieferung an unseren Recyclinghöfen entgegen.
Zur Bauschuttentsorgung stellen wir Ihnen in der Regel Absetzcontainer von 5,5 oder 7 cbm Fassungsvolumen zur Verfügung. Für eine problemlose Befüllung mit einer Schubkarre bieten wir den Container auch mit einer Klappe an.
Zum Bauschutt, gehört z. B.:
Mauerwerk
reiner Beton
Putz- und Mörtelreste
Ziegelsteine
Dachziegel
Kacheln und Fliesen
Reste von Porzellan, wie Waschbecken und Toilettenbecken
Für die Verwertung von Bioabfällen stellen wir Ihnen 120 l Rolltonnen zur Verfügung.Bioabfälle sind pflanzlicher oder tierischer Herkunft und können zur Verwertung durch Mikroorganismen kompostiert werden.
Die Verwertung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden ist in der Bioabfallverordnung geregelt.
Zur Gruppe der Bioabfälle zählen z. B.:
Obst
Gemüse
Stroh oder Heu und Getreide
Haare
Wollabfälle
Federn
Kaffeesatz und Filtertüten
Laub
Unkraut
Obstschalen
Reste der Essenzubereitung
Tee und Teebeutel
Brotreste
Nuss- und Eierschalen
verdorbene Lebensmittel
verblühte Blumen und Stauden
Blumenerde
Wildkräuter
Tannennadeln
Reisig
Moos
Säge- und Hobelspäne
Nicht kompostierbare Stoffe, wie Verpackungen, Obstnetze oder Schalen dürfen nicht mit entsorgt werden.
Bodenaushub besteht aus natürlich gewachsenen Böden und Gesteinen. Dazu zählt auch Mutterboden.
Der Boden darf nicht verunreinigt sein!
Ist der Bodenaushub durch Fette, Öle, Säuren, Laugen und andere chemische Verbindungen verunreinigt, so handelt es sich um verunreinigten Bodenaushub, der erst nach einer entsprechenden Analyse klassifiziert und auf bestimmten Bodendeponien entsorgt werden kann.
Gerne beraten wir Sie hierzu unter der Telefonnummer: (0203) 283 - 7972
Wir nehmen Elektronikschrott kostenlos an unseren Recyclinghöfen an. Der Elektronikschrott wird über Gitterboxen erfasst und zu einer Demontageanlage transportiert, wo die Geräte auseinander gebaut werden. Die einzelnen Bauteile werden dann gesonderten Entsorgungswegen zugeführt.
Zum Elektronikschrott gehören Geräte wie z. B.:
Computer, Monitore
Geräte der Labor- und Medizintechnik
Mess-, Steuerungs- und Regelungsanlagen
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Schleudern
Geschirrspülgeräte
Elektroherde
Elektrokleingeräte
elektronisch betriebene Spielgeräte (Spielekonsolen)
Geräte der Unterhaltungselektronik (Fernseh-, Rundfunkgeräte)Anlagen der Informationstechnik
Elektrowerkzeuge
Beleuchtungsartikel, Leuchtstoffröhren
Uhren
Wir bieten die Entsorgung von tierischen Fetten, Knochen und Schwarten über einen Spezialbetrieb an. Dazu stellen wir fahrbare Abfallgefäße mit 120 l oder 240 l aus Kunststoff zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen (mindestens einmal pro Woche) werden diese Gefäße gegen saubere, gespülte Behälter ausgetauscht und der Inhalt einer Vergärungsanlage zugeführt.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle fallen im Gegensatz zum reinen Bauschutt bei Baumaßnahmen als Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen an. Im Container für Baumischabfälle können Sie eine breitere Palette als für Bauschutt entsorgen.
Zur Gruppe der gemischten Bau- und Abbruchabfälle zählen z. B.:
Papier, Pappe und Tapetenreste
Kabel
Rohre
Metalle, wie z. B. Heizkörper, Träger und Moniereisen
Fensterrahmen mit Glasresten
Strohmatten
Sägespäne und Holzreste
Bodenaushub
Dämm- und Isolierstoffe (keine Asbest- und Glasfaser!)
Gips- und Rigipsplatten
Türen
Kunststoffe, Kunststofffolien und Eimer
Gummi
Teppichreste
Gemischte Verpackungen:
Blister
Folien
Kartons
Transportverpackungen:
Holzkisten
Kartonagen
Kisten
Schrumpffolien
Styropor
Kanister
Umreifungsbänder
Beim Glas muss zwischen Behälterglas und Flachglas unterschieden werden. Behälterglas kann über die Altglasiglus farbgetrennt in Weiß-, Grün- und Braunglas entsorgt werden.
Dazu gehören z. B.:
Marmeladengläser
Gurkengläser
Einweg-Saftflaschen
Glasflaschen für Speiseöl, Essig, Saucen
Glasflaschen mit Badezusatz
Einweg-Weinflaschen
Nicht darüber entsorgen können z. B.:
Pfandflaschen
Porzellan
Keramik
Spiegelglas
Fensterglas
Schraubverschlüsse
Kronkorken
Bleiglas
Glühlampen
Bleikristall
Cerankochfelder
Autoscheiben
Laborglas
Leuchtstofflampen
Für Flachglas, wie z. B. Fensterglas gibt es die Möglichkeit der sortenreinen Erfassung über einen Absetzcontainer oder die Entsorgung geringer Mengen über gemischte Bau- und Abfallabfälle.
Grünabfälle können wir über Absetz- oder Abrollcontainer erfassen.
Zur Gruppe der Grün- und Gartenabfälle zählen z.B.:
Laub
Rasenschnitt
Grünschnitt
Astschnitt
Baum- und Astschredderabfälle,
Stamm- und Wurzelholz
In der Aufbereitungsanlage zerkleinert ein großer Schredder diese Gartenabfälle. Das Material wird dann entweder als geschredderter Kompostrohstoff in Mieten eingebracht und reift dort zu Frischkompost. Das grobere Material wird als Hackschnitzel- oder Häckselgut zur Rekultivierung oder zur Auflockerung von Bodengemischen verwendet.
Als krankenhausspezifische Abfälle bezeichnet man Abfälle aus dem Gesundheitswesen, wie Arztpraxen, Altenheime oder Krankenhäusern. Die Abfälle, wie z. B. Wundverbände, Gipsverbände, Windeln oder Einmalspritzen, müssen über Kunststoffsäcke oder -behälter gesondert gesammelt werden. Diese Einwegbehältnisse können dann über von uns gestellte Umleerbehälter oder Container erfasst und zur Beseitigung in die Müllverbrennung gefahren werden.
Dazu zählen alle nicht verwertbaren Gebrauchsgegenstände, wie z. B.:
Asche (nicht in heißem Zustand)
Zigarettenkippen
Disketten
Fenster- und Spiegelglas
Filme
Fotos
Videos
Musikkassetten
Dias
Schallplatten
Glühlampen
Gummi
Kehricht
Keramik- & Porzellanbruch
Knochen
Lederreste
stark verschmutztes Papier
Wegwerfwindeln
alte Tapetenreste
Deckenplatten
Filzstifte
Staubsaugerbeutel
Katzenstreu
Spielzeug
unbrauchbare Textilien
Blaupapier
Zahnbürsten
Kämme
Feuerzeuge
Kosmetika- und Hygieneartikel
Einweggeschirr
Lumpen, verunreinigte Textilien
Blumentöpfe
Sortenrein erfasste Kunststofffolien oder Kunststoffabfälle aus Produktionsprozessen können wir gewinnbringend vermarkten. Dies rechnet sich allerdings nur, wenn regelmäßig größere Mengen sauberer Folien/Kunststoffe über Container erfasst werden.
Zur Erfassung der Fraktion Papier und Pappe sind alle sauberen Altpapiere geeignet, wie z. B.:
Zeitungen
Zeitschriften
Prospekte
Werbedrucksachen
Schreibpapier
Schulhefte
Bücher
Kataloge
Briefumschläge
Thermopapier
Packpapier
Papiertüten
Geschenkpapier
Schreibpapier
Schachteln
Kartons
Nicht zur Papiererfassung geeignet sind z.B.:Tapetenreste
Verschmutztes Papier (auch Hygienepapier)
beschichtete Papiere (z. B. Wachs- und Fotopapiere, grafisches Papier)
Durchschreibe- und Blaupapier
Pergamentpapier
Aufkleber
Ordner
nasse Papierabfälle
Speisereste sind alle Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind und bei der Zubereitung oder nach dem Servieren überbleiben. Anfallstellen für Speisereste sind z. B.: Restaurants, Gaststätten, Hotels, Kantinen und die Lebensmittelindustrie. Diese Nahrungsmittelreste erfassen wir über fahrbare Abfallbehälter aus Kunststoff mit 120 l oder 240 l Volumen.
Sie werden regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) gegen saubere, gespülte Behälter ausgetauscht.
Sonderabfälle richtig entsorgen
Für die Entsorgung von Sonderabfällen stellen wir unter anderem spezielle Behältnisse, wie z. B. Spannringdeckelfässer oder ASP-Behälter bereit. Kleinere Mengen Ihrer Sonderabfälle holen wir direkt mit unserem Schadstoffmobil ab, das der TRGS 520 entspricht, oder nehmen sie im Recyclingzentrum Mitte an:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Recyclingzentrum Mitte
Vygenstraße 6
47053 Duisburg-Hochfeld
Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Für die Entsorgung Ihrer geringen Asbestabfälle stellen wir Ihnen offene oder gedeckelte Absetzcontainer zur Verfügung. Beim Umgang und bei der Entsorgung von Asbest und asbesthaltigen Baustoffen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder Umweltgefährdung durch freiwerdende Asbestfasern auftreten. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen, welche beim Umgang mit Asbest genauestens eingehalten werden müssen. Vor Beginn der Abbruch-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr oder die Bauherrin verpflichtet, das Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe zu untersuchen. Sie haben sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.
Verpackung, Verladung und Transport von Asbest & Asbestzement muss in staubdichter Folie oder so genannten Big-Bags (verschließbare Säcke aus Kunststofffasern) erfolgen (TRGS 519).
Was ist Asbest?
Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht im Wesentlichen aus Magnesiumsilikaten. Differenziert wird zwischen schwach gebundenen (Weichasbest) und fest gebundenen (Asbestzement) Faserprodukten. Der festgebundene Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre vor allem in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere Weichasbest diente vor allem zu Isolations-, Dämm- und Feuerschutzzwecken (Dichtungsmaterial, Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen).
Teerpappe oder Bitumenpapier ist mit Steinkohlenteer getränkte Pappe, in die grobkörniger Sand oder feiner Kies eingebracht wurde. Durch die Bitumenschicht zeichnet sich das Papier durch ein hohes Maß an Wasserdichtigkeit und ein geringes Maß an Wasserdampfdurchlässigkeit aus.
Es fällt in erster Linie in der Bauwirtschaft aus der Isolierung von Flachdächern und einfachen Holzdächern an. Dieses Material gehört zu den überwachungsbedürftigen Abfällen und ist daher gesondert über einen Entsorgungsnachweis zu entsorgen.
Unter kohlenteerhaltigen Bitumengemischen versteht man teerhaltigen Straßenaufbruch, der beim Ausbau von Straßen und Verkehrsflächen anfällt. Durch den Anteil von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gilt das Material als besonders überwachungsbedürftiger Abfall. Daher muss für den Transport über Container ein Entsorgungsnachweis beantragt sein. Nehmen Sie hierfür gerne mit unserem Vertrieb Kontakt auf:
Telefonnummer: (0203) 283 - 4001
vertrieb@wb-duisburg.de
Die Verwertung findet dann in speziellen Aufbereitungsanlagen statt.
Dämmstoffe, die aus Mineralwolle bestehen, bezeichnet man als künstliche Mineralfaserabfälle (KMF-Abfälle). Ältere Produkte enthalten lungengängige und damit krebsverursachende Fasern. Seit dem 01.06.2000 dürfen in Deutschland nur noch Produkte ohne diese lungengängigen Fasern verarbeitet werden. Da bei der Gebäudesanierung nicht sicher nachweisbar ist, dass die KMF-Abfälle erst nach diesem Stichtag hergestellt und eingebaut wurden, sind sie grundsätzlich als überwachungsbedürftige Abfälle einzustufen.
Beim Umgang und dem Ausbau dieses Materials sind die technischen Richtlinien (TRGS 521) einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem das Verpacken des Materials für den Transport in festen, staubdichten Säcken, damit keine Freisetzung von gefährlichen Faserstäuben möglich ist.
Mineralfaserabfälle müssen staubdicht in Säcke verpackt angeliefert werden.
Zu den festen fett- und ölverunreinigten Betriebsmitteln gehören z. B. ölverunreinigte Putzlappen, Aufsaugmittel und Ölfilter.
Diese überwachungsbedürftigen Abfälle erfassen wir mittels Abfallbehältern aus Metall.
Die Leerung der Gefäße findet regelmäßig oder auf Abruf statt.
Unter Fettabscheidern versteht man Anlagen oder Vorrichtungen zur Wasserreinigung, in denen Fette aus Wasser abgetrennt werden. Die Fettabscheider sind in erster Linie in Großküchen und Gaststätten im Einsatz. Sie unterliegen einer regelmäßigen Reinigung, Entsorgung und Funktionsprüfung nach DIN 4040.
Über eine beauftragte Spezialfirma, mit einem entsprechenden Fahrzeug mit Saug- und Spüleinrichtung, können wir Ihnen diesen Gesamtservice anbieten. Nehmen Sie hierfür gerne mit unserem Vertrieb Kontakt auf:
Telefonnummer: (0203) 283 - 4001
vertrieb@wb-duisburg.de