Unfallgefahren bei Rückwärtsfahrten
Informationen für Anwohnerinnen und Anwohner
Abfallsammelfahrzeuge dürfen aufgrund des hohen Unfallrisikos in engen Straßen ohne Wendemöglichkeit nicht mehr rückwärts fahren.
Die Probleme für die Fahrerinnen und Fahrer der Abfallsammelfahrzeuge sind in den vergangenen Jahren immer größer geworden. Dies liegt unter anderem an einer zunehmenden Anzahl an Fahrzeugen im Straßenverkehr, an zugeparkten Wendeanlagen in Sackgassen und Kurven bei Straßenkreuzungen oder an Einbauten (Lampen, Schilder u.ä.), die im Schwenkradius der Fahrzeuge stehen.
Das Hauptproblem bei Rückwärtsfahrten ist, dass Teile eines zurückzulegenden Fahrtwegs vom Fahrpersonal der Abfallsammelfahrzeuge nicht vollständig eingesehen werden können. Dadurch ergibt sich ein mitunter hohes Risiko für andere Verkehrsteilnehmende und die Beschäftigten, wodurch es zu schweren Unfällen kommen kann. Die Unfälle passieren hinter, aber auch neben den Sammelfahrzeugen. Rückwärtsfahrkameras und Einweisende sind zwar eine Hilfe, führen aber auch nicht sicher zur Vermeidung von Unfällen.
Aus diesem Grund hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Branchenregel „Abfallsammlung“ veranlasst, die auch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg umsetzen. Demnach dürfen Sackgassen ohne geeignete Wendemöglichkeit oder mit zugeparkten Wendeanlagen nicht mehr befahren werden, ebenso wenig wie Straßen, die wegen parkender Fahrzeuge verengt sind.
Maßnahmen
zur Vermeidung von Rückwärtsfahrten
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg entwickeln stetig Maßnahmen, um Rückwärtsfahrten zu vermeiden.
Suche eines alternativen Fahrtwegs
Anpassung der Tourenplanung
Entfernung von Objekten (z. B. Baumschnitt, Mobiliarumstellung etc.)
Verringerung von Behinderungen durch Hinweise (Handzettel, Anschreiben) oder Parkraumkontrollen.
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg: Bauliche Veränderungen, (z. B. Fahrbahnerweiterung, Wendeanlagen), Halteverbote
Einsatz eines kleineren Abfallsammelfahrzeugs

Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Kriterien
für eine Rückwärtsfahrt
Sollte eine Rückwärtsfahrt unvermeidbar sein, kann diese nach einer Gefährdungsbeurteilung und nur unter Einhaltung folgender Kriterien durchgeführt werden:
Fahrt nur geradlinig und in Schrittgeschwindigkeit
Die Rückwärtsfahrtstrecke beträgt maximal 150 Meter
An beiden Längsseiten des Abfallsammelfahrzeugs besteht jederzeit ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 Metern
Die Sicht durch die Rückspiegel ist nicht behindert
Einweisende Personen sind anwesend
Können diese Kriterien nicht eingehalten und keine geeigneten Maßnahmen gefunden werden, ist als letzte Möglichkeit zu prüfen, ob in der Straße ein geeigneter Übergabeplatz (Sammelplatz) eingerichtet werden kann.

Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Ziel ist es, künftig die Branchenregel einheitlich auch für die Sperrgutsammlung, E-Schrott-Sammlung und andere unregelmäßige Abfallsammlungen umzusetzen. Für die Umsetzung wurde sich für eine schrittweise Anpassung entschieden. Vorerst ist die Umsetzung für die regelmäßigen Systemabfuhren (Tonnen) geplant. Andere Bereiche werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Wir begrüßen es jedoch, wenn dort, wo Übergabeplätze eingerichtet wurden, die Übergabeplätze auch für das Herausstellen von E-Schrott, Sperrgut, Weihnachtsbäumen, Laubsäcken etc. genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend Platz vor Ort ist, durch die herausgestellten Abfälle keine Behinderungen oder Gefährdungen des Straßenverkehrs entstehen und der Termin nicht mit der Behälterabfuhr, für die der Übergabeplatz vorgesehen ist, kollidiert.
Die Branchenregelung „Abfallsammlung“ wurde auf folgenden rechtlichen Grundlagen beschlossen:
§§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
§ 9 (5) und § 49 (1) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 7 (1) und (2) sowie § 16 der DGUV-Vorschrift 43 und 44 „Müllbeseitigung“ (bisher BGV C 27 und GUV-V C 27)
§ 46 der DGUV-Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ (bisher BGV D 29 und GUV-V D 29)