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Mehrweg statt Einweg
Informationen zu geltenden und bevorstehenden Mehrwegregelungen
seit 2021:
Seit Juli 2021 ist in Deutschland (und in der Europäischen Union) ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoff-Artikeln wie etwa Teller, Besteck, Coffe-to-go-Becher, Foodbehälter aus Styropor, Strohhalme oder Wattestäbchen in Kraft getreten.
seit 2022:
Es ist eine Pfandplicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen in Kraft getreten, außerdem ein Verbot für Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer.
seit 2023:
Verpflichtung zum Angebot von Mehrwegbehältnissen zu den herkömmlichen Einwegbehältnissen für Gastronomie, Cafés, Caterer und Lieferdienste. Gastronomie, Cafés, Caterer und Lieferdienste, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen seit 2023 dies auch in Mehrwegverpackungen tun.
Ausnahmen gelten für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Ladenfläche bis 80 qm. Diese müssen ihren Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.
seit 2025:
Nutzung von mindestens 25 % Recyclingplastik bei PET-Einweggetränkeflaschen.
ab 2030:
Nutzung von mindestens 30 % Recyclingplastik für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen.
Mitgebrachte Behältnisse
Nicht nur kleine Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche bis 80 qm können mitgebrachte Mehrwegbehältnisse ihrer Kundinnen und Kunden befüllen, auch alle anderen Gastronomiebetreibenden können diese Alternative zur Vermeidung von Einwegverpackungen nutzen. Hierbei müssen selbstverständlich die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden.
Durch ihre Nachfrage nach Mehrwegbehältnissen bei der Bestellung von Essen-to-Go bei ihrem Lieferdienst, tragen Sie jetzt schon zu einer Reduzierung von Abfall bei.

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Mehrwegsysteme und Beratung

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