Schutz vor Kellerüberflutung

Kellerüberflutungen sind vermeidbar!

Bei Neubau, Anbau, Umbau und Erweiterungen
von Gebäuden sind stets die technischen
Regeln für Grundstücksentwässerungsanlagen
zu beachten. Dies betrifft insbesondere die
DIN EN 12056 in Verbindung mit der DIN 1986.
Arbeiten dieser Art sollten nur von Fachfirmen
ausgeführt werden. Nur dann ist eine sach-
gerechte Arbeitsausführung und damit verbun-
dene Haftung (Gewährleistung) sichergestellt.

Wie entsteht Rückstau?

Betroffen sein können:

  • undichte Rohre und Rohrverbindungen
  • Bodenabläufe
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Duschen
  • Waschmaschinen
  • Lichtschächte

Nach der DIN EN 752 ist Rückstau planmäßig vorgesehen und
kann auch im laufenden Betrieb z. B. bei Betriebsstörungen
von Kanalisationsnetzen nicht vermieden werden. Nach dem
physikalischen Prinzip der verbundenen Gefäße stellt sich
in den Kellerentwässerungsanlagen der gleiche Wasserspie-
gel wie im öffentlichen Kanalnetz ein. Dieser Rückstau
wirkt sich auf alle Entwässerungseinrichtungen aus, die unter-
halb der Rückstauebene * (Höhe der Straßenoberkante plus
mindestens 20 cm) liegen. Das führt zu Kellerüberflutungen,
wenn das Wasser aus diesen Einrichtungen austritt.
Die Entwässerungseinrichtungen müssen vom Eigentümer
daher dringend gegen Rückstau gesichert werden. Für
den ordnungsgemäßen Zustand, d. h. Herstellung, Erneu-
erung und Wartung der Hausanschlussleitung ist der
Hauseigentümer verantwortlich. Die im öffentlichen Be-
reich anfallenden Arbeiten an diesem Kanal müssen bei
den Wirtschaftsbetrieben beantragt werden.

So vermeiden Sie Schäden bei Rückstau!

Aus technischer Sicht ist der beste Schutz gegen Rück-
stau durch eine automatisch arbeitende Hebeanlage
(Pumpanlage) zu erreichen. Hierbei müssen sämtliche Ent-
wässerungs gegenstände, die unterhalb der Rückstau-
ebene liegen, über eine Hebeanlage entwässert werden.
Zum Schutz gegen Rückstau dürfen in Ausnahmefällen
auch Rückstaudoppelverschlüsse und -ventile in unter-
schiedlichen Ausführungen verwendet werden. Diese
bieten jedoch bei weitem nicht die Sicherheit einer auto-
matisch arbeitenden Hebeanlage.'

Wartung und Instandhaltung
Wie jede technische Anlage müssen Entwässerungsanla-
gen mit allen vorhandenen Schutzeinrichtungen regel-
mäßig gereinigt und gewartet werden. Nur so kann eine
einwandfreie Funktion gewährleistet werden.

Grund- und Drängewasser

Ein weiteres Problem kann durch naturbedingte Schwan-
kungen des Grundwasserstandes oder durch Dränge-
wasser entstehen (z. B. durch Grundwasseraufstau infolge
Hochwassers). Das Wasser kann dann durch nicht aus-
reichend gesicherte Kellerwände oder die Bodenplatte
in das Gebäude eindringen. Abhilfemaßnahmen müssen
vom Hauseigentümer vorgenommen werden.