Niederschlagswasser-Versickerung

Bei Dachflächen und sonstig befestigten Flächen anfallendes Niederschlagswasser ortsnah in den Untergrund verrieseln bzw. versickern lassen.

Die Entsorgung von Niederschlagswasser ist bei der Entwässerung eines Grundstücks eine wichtige Fragestellung. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird Niederschlagswasser über den öffentlichen Kanal abgeleitet, oder es wird vor Ort auf dem eigenen Grundstück entsorgt. Gerade bei der zweiten Möglichkeit gibt es für den Bauherrn bzw. Grundstückseigentümer viele gesetzliche Vorgaben zu beachten und damit verbundene Antragsverfahren. Wir wollen Ihnen daher hier einen kleinen Überblick über die grundlegenden Vorgaben geben.

In dem nachfolgenden Film erhalten Sie grundsätzliche Informationen zu einem nachhaltigen Umgang mit Niederschlagswasser. Weitere Informationen, auch zu unseren Förderprogrammen, erhalten Sie auf der Seite der Regenagentur Duisburg.

Umgang mit Regenwasser - Kundeninformation zur Grundstücksentwässerung

Grundsätzliches

Grundsätzlich besteht seit dem 01.01.1996 die Pflicht für Bauherren, die Grundstücke erstmalig bebauen, das auf den Dachflächen und sonstig befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser ortsnah in den Untergrund verrieseln bzw. versickern zu lassen oder in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung für das Wohl der Allgemeinheit möglich ist.

Zunächst ist daher zu klären, ob eine Versickerung vorzunehmen ist und ob die Versickerung auch möglich ist bzw. wie sie vorgenommen werden kann.